Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat hält an der Planung zur Entwicklung eines NBG „Verlängerung Kirchstraße“ fest.

Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren vorzubereiten.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer zu führen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen. Ein weiteres, potentielles Neubaugebiet befindet sich in Verlängerung der „Kirchstraße“. Das Gebiet hat eine Größe von 3.425 qm. 

 

Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Ortsgemeinde ein Auftrag zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Potentialabschätzung an das Institut für Umweltplanung - Dr. Kübler GmbH erteilt. Im Ergebnis konnten div. Artenschutzrechtliche Konflikte nicht per se ausgeschlossen werden, weshalb bereits im vergangenen Jahr weitergehende Untersuchungen beauftragt wurden. Sobald die Auswertung hierzu vorliegt, erfolgt eine Unterrichtung des Gemeinderates.

 

Die Planung sieht derzeit eine Wohnstraße mit Wendeanlage vor. 4-5 Baugrundstücke konnten dort entstehen. Aufgrund der geringen Anzahl von Baugrundstücken wird für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine Breite von 6,00m als ausreichend erachtet. Die Kosten für die Herstellung von Straße (Verkehrsmischfläche) und Straßenbeleuchtung wurde überschlägig auf 75.000 EUR geschätzt.

Die Entwässerung des Gebietes kann im Trennsystem erfolgen, wobei das Niederschlagswasser an die bestehende Versickerungsanlage des angrenzenden Baugebietes „Am Riethel“ angeschlossen werden könnte. Die geschätzten Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen Wasser u. Abwasser belaufen sich auf rd. 120.000 EUR.

Zusätzlich fallen noch Kosten für den erforderlichen Grunderwerb an.

 

(Quelle: LANIS RLP)