Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat sieht keine Möglichkeit, die Thematik derzeit weiter zu verfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Gabriele Rech

 

 

Sachverhalt:

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen. Die Ortsgemeinde sieht nach wie vor einen Bedarf zur Entwicklung von Neubaugebieten und hat die Verwaltung gebeten, entsprechende Vorprüfungen durchzuführen. Eine potentielle Fläche befindet sich unterhalb der Talstraße.

 

Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Ortsgemeinde ein Auftrag zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Potentialabschätzung an das Institut für Umweltplanung, Dr. Kübler GmbH, erteilt. Am 14.11.2017 erfolgte eine Begehung des Untersuchungsgebietes. Als Fazit konnten artenschutzrechtliche Konflikte für

·         verschiedene Fledermäuse

·         Reptilien (Schlingnatter, Zauneidechse)

·         sowie div. Vogelarten

nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, weshalb weitere Untersuchungen durchzuführen sind. Ein Angebot für die Durchführung dieser Untersuchungen wurde beim Büro Dr. Kübler GmbH angefordert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 4.700 EUR. Die Verwaltung empfiehlt eine Beauftragung der weitergehenden Untersuchungen zu beschließen, soweit an der Entwicklung des NBG festgehalten wird.

 

Die Ortsgemeinde hat zwischenzeitlich auch Gespräche mit mehreren Grundstückseigentümern führen können. Die Verwaltung hat die betroffenen Grundstückseigentümer im Anschluss offiziell angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob einer Bereitschaft zur Veräußerung der Grundstücke besteht.

 

Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Planentwurf nochmals überarbeitet und das Plangebiet angepasst.

 

(Quelle: LANIS RLP)

 

Der Entwurf sieht anstelle einer Ringstraße nunmehr eine Stichstraße mit Wendeanlage vor, über die 14 Bauplätze erschlossen werden könnten.  Die Kosten für  die Herstellung der Straße, Gehweg und Straßenbeleuchtung wurde überschlägig auf rd. 300.000 EUR geschätzt.

 

Wasser- und Abwasser-Situation:

Die Talstraße entwässert im Mischsystem, welches lt. Aussage der Ortsgemeinde bereits heute bei stärkeren Regenereignissen überlastet ist. (Hinweis: Eine genaue Untersuchung der hydraulischen Situation  an verschiedenen Stellen innerhalb der Ortslage soll in diesem Jahr stattfinden. Entsprechende Mittel hat der Eigenbetrieb in den Wirtschaftsplan 2019 aufgenommen.)

 

Eine Erweiterung des Kanalnetzes kann daher nur erfolgen, wenn die anfallenden Niederschlagswässer vor Ort versickert werden können. Für eine zentrale Versickerung kommt grundsätzlich das gemeindeeigene Grundstück Parzelle 161 in Betracht. Um die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes untersuchen zu können, ist ein gesondertes Bodengutachten erforderlich.

 

Für die Herstellung der Wasserleitung, Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanal einschl. Versickerung wurden die Kosten überschlägig auf rd. 330.000 EUR geschätzt.

 

Noch nicht berücksichtigt sind die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb.