Sitzung: 23.01.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 965/001/2019
Beschluss:
Das Mitglied der Verbandsversammlung, Herr Karl Büchel, wurde über die
Rechte und Pflichten seines Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen
der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des
Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen.
Anschließend hat der Verbandsvorsteher Herrn Karl Büchel durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO
verpflichtet.
Somit ergeben sich
folgende Vertreter der Ortsgemeinde Kruft:
Herr Ortsbürgermeister
Rudolf Schneichel 3. stellv.
Verbandsvorsteher
Herr Kurt Szislowski
Herr Lothar Büchel
Herr Karl Büchel
Sachverhalt:
Herr Benjamin Kastner ist aus dem Ortsgemeinderat Kruft ausgeschieden.
Von Seiten der SPD-Fraktion wurde Herr Kastner 2014, als Vertreter der
Ortsgemeinde Kruft in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion
Flugplatz Mendig, vorgeschlagen.
Für die
Ortsgemeinde Kruft
Herr Ortsbürgermeister
Rudolf Schneichel 3. stellv.
Verbandsvorsteher
Herr Kurt Szislowski
Herr Lothar Büchel
Herr Benjamin Kastner
Nach § 6 Abs. 3 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Konversion
Flugplatz Mendig vom 22.01.2008 scheiden Vertreter in der Verbandsversammlung
mit ihrem Ausscheiden aus dem Gremium auch aus der Verbandsversammlung aus.
In der Sitzung des Ortsgemeinderats Kruft am 14.12.2018 wurde, auf
Vorschlag der SPD-Fraktion, für die Besetzung der Verbandsversammlung Herr Karl
Büchel einstimmig gewählt.
Der Verbandsvorsteher verpflichtet die Mitglieder des Verbandsversammlung
vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens des Zweckverbandes
Konversion Flugplatz Mendig durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 2).
Die Pflichten der Mitglieder ergeben sich insbesondere aus § 7 Abs. 1 Nr.
4 und 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. den
§§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Mitglieder der Verbandsversammlung sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder
ihrer Natur nach erforderlich oder von der Verbandsversammlung aus Gründen des
Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Mitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im
Interesse des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig.