Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2019 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2019.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2019 für die Ortsgemeinde
Volkesfeld schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 753.060 EUR und bei den Aufwendungen mit 821.450
EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 68.390 EUR, der neben den Belastungen aus den
Abschreibungen auf höhere Umlagezahlungen zurückzuführen ist. Die
Umlagegrundlage (Steuerkraft zzgl. Schlüsselzuweisung A) hat sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 31.373 EUR erhöht.
Die
Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung
(3,068072 v. H. für das Jahr 2019) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss
hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2018 gefasst.
Durch die
Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von rd. 14.720 EUR.
Der
Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v.H. zu Grunde
gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen
Festsetzung im Vorjahr um 11.665 EUR.
Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und -auszahlungen mit
872.020 EUR ab. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 46.980
EUR.
Investitionen in Gesamthöhe von 132.000 EUR berücksichtigen insbesondere den Bedarf für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen, Bedarf für Bodengutachten und Planungskosten in den beiden geplanten Neubaugebieten „Am Riethel“ und „Südlich der Talstraße“ sowie Kosten für Grunderwerb und Vermessung im geplanten Neubaugebiet „Südlich der Talstraße“. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus Einzahlungen durch Grundstücksveräußerungen und Zuweisungen in Höhe von insg. 99.250 EUR. Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 32.750 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.
Der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie die Tilgungsleistungen von 8.210 EUR werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält im Haushaltsjahr 2019 Schlüsselzuweisungen A in Höhe von voraussichtlich rd. 125.350 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2018 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die Schlüsselzahlen für die Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt und sind im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21.
September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds
teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der
Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2018 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2019 enthalten.