Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat Volkesfeld hat in seiner
Sitzung am 14.12.2017 den
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019
beauftragt. Für die Ausschreibung hat sich der Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz des GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags
Baden-Württemberg bedient.
Der Ortsgemeinderat Volkesfeld hat die Zuschlagsentscheidung an die
GT-Service übertragen und sich verpflichtet, das Ergebnis der
Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.
Für die
Jahre 2017 und 2018 wurde der Vertrag von Seiten der Energieversorgung
Mittelrhein GmbH verlängert. Hierbei wurde ein günstigerer Lieferpreis
angeboten. Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde dieses Angebot für alle
Teilnehmer angenommen. Eine weitere Verlängerung war nicht möglich. Die
Ausschreibung erfolgte europaweit.
Der Vertrag
hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung
um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren,
ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
Für die Ortsgemeinde Volkesfeld erfolgte der Zuschlag an die EWR AG Worms für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020 zum Lieferpreis von durchschnittlich für die
- Tarif-Abnahmestellen (Los
Nr. 6) von 5,19 ct/KWh,
- Straßenbeleuchtung (Los.
Nr.8) von 4,28 ct/KWh.
Die
Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der
Energie sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen
sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV
(Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu
abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich
Umsatzsteuer. Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine
minimale Einsparung erzielt werden.