Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Volkesfeld  hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt. Für die Ausschreibung hat sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz des GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.

 

Der Ortsgemeinderat Volkesfeld hat die Zuschlagsentscheidung an die GT-Service übertragen und sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.

 

Für die Jahre 2017 und 2018 wurde der Vertrag von Seiten der Energieversorgung Mittelrhein GmbH verlängert. Hierbei wurde ein günstigerer Lieferpreis angeboten. Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde dieses Angebot für alle Teilnehmer angenommen. Eine weitere Verlängerung war nicht möglich. Die Ausschreibung erfolgte europaweit.

   

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.

 

Für die Ortsgemeinde Volkesfeld erfolgte der Zuschlag an die EWR AG Worms für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020 zum Lieferpreis von durchschnittlich für die

 

  • Tarif-Abnahmestellen  (Los Nr. 6) von 5,19 ct/KWh,

 

  • Straßenbeleuchtung    (Los. Nr.8) von 4,28 ct/KWh. 

 

 

Die Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der Energie sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer. Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine minimale Einsparung erzielt werden.