Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig beschließt, die nachfolgende Verkehrsanlage gemäß § 36 LStrG vom 01.08.1977 in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

„Am Flugplatz“ bestehend aus den Straßenflurstücken Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/35 (groß 260 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/37 (groß 701 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/59 (groß 7.566 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/62 (groß 699 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/63 (groß 2.646 m²) und Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/64 (groß 1.730 m²).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der zurzeit gültigen Fassung sind Straßen nach ihrer erstmaligen Herstellung zu widmen.

 

Die Widmung ist ein Hoheitsakt, durch den die Verkehrsfläche die rechtliche Eigenschaft einer öffentlich-rechtlichen Straße erhält, an die wiederum bestimmte Rechtsfolgen geknüpft werden, so vor allem das Recht für jedermann zur ungehinderten Benutzung der Straße (sog. Gemeingebrauch).

 

Für den „Widmungsakt“ ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig erforderlich.

 

Die Straße „Am Flugplatz“ ist seit einiger Zeit fertiggestellt und soll mit Übertragungsvertrag vom 04.12.2018 ins Eigentum des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig übernommen werden. Weiterhin hat der Investor in § 4 des Städtebaulichen Vertrages vom 03.02.2009 der Widmung der Straßenflächen bereits zugestimmt. Die förmliche Widmung für die Straße „Am Flugplatz“ ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig sollte daher beschließen, die nachfolgende Verkehrsanlage gemäß § 36 LStrG zu widmen:

 

„Am Flugplatz“ bestehend aus den Straßenflurstücken Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/35 (groß 260 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/37 (groß 701 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/59 (groß 7.566 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/62 (groß 699 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/63 (groß 2.646 m²) und Gemarkung Niedermendig, Flur 20, Flurstück-Nr. 156/64 (groß 1.730 m²).