Sitzung: 22.12.2018 Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/041/2018
Beschluss:
Der Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss Bell beauftragt die Verwaltung, nach Mitteilung über die Anzahl der vorgesehenen Bäume und Art der Beschriftung eine Kostenermittlung durchzuführen, und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Für die Baumbestattung soll das Gräberfeld 5 verwendet werden. Die Art
der Bestattung soll der des Friedhofs in Obermendig angepasst werden auch bzgl.
der Beschriftung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2018 wurde durch die CDU
Gemeinderatsfraktion Bell die Frage an die Verwaltung herangetragen, ob
Baumbestattungen auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Bell möglich sind.
Grundsätzlich gilt es hierzu zusagen, dass die angebotenen
Bestattungsformen auf dem Friedhof der Gemeinde vom Gemeinderat festgelegt
werden. Somit ist die rechtliche Möglichkeit der Ausweisung von Grabfeldern zur
Baumbestattung gegeben, in der Urnen als Baumgrab beigesetzt werden können.
Um die Grabstellen entsprechend herzurichten, müsste auf dem
gemeindeeigenen Friedhof eine Fläche zur Baumbestattung ausgewiesen werden.
Die Art der Beschriftung der Grabstätten kann hier in unterschiedlicher
Form erfolgen. So könnten zum Beispiel um ein metallenes Ständerwerk der
einzelnen Bäume beschriftete Plaketten aus Metall angebracht werden. Eine
weitere Möglichkeit wäre, eine Einfassung aus Stein um die Bäume in Form eines
Randsteines zu setzen und diese zu beschriften. Sollte es durch die Vorberatung
bereits eine favorisierte Art der Beschriftung geben, könnten hierzu von der
Verwaltung Muster und Preise angefordert werden.
Als weitere Anforderung zur Einführung von Baumbestattungen müsste eine
Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung vorgenommen
werden. Beide Satzungen müssten um die Position der Baumgrabstätten erweitert
werden und ebenso eine Reglung aufgenommen werden, mit der die
Gestaltungsvorschriften für das Baumgräberfeld normiert werden.
Um eine Kostenermittlung durchführen zu können, benötigt die Verwaltung
vom beratenden Ausschuss noch Informationen über die Anzahl der geplanten Bäume
für Baumbestattungen, sowie die gewünschte Beschriftungsart (Ständerwerk,
Beschriftung der Randsteine o.ä.).