Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 1.901,16 EUR soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.

Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319, Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

Die Prüfung für das Jahr 2017 für den Betriebszweig „Wasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH, Koblenz.

Die lt. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.

 

Den Mitgliedern des Werksausschusses und der Verbandsversammlung liegt eine Kurzfassung des Prüfungsberichtes vor. Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2017 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 385.264,83 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 1.901,16 EUR aus.

 

Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 1.901,16 EUR, in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 erteilt.

 

In der Sitzung des Werksausschusses am 23.01.2019 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 vorberaten.

Der Werksausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.