Sachverhalt:
Gem. § 95 GemO (Gemeindeordnung) ist ab 01.07.2016 der Entwurf der
Wirtschaftspläne nach Zuleitung an die Verbandsversammlung, bis zur
Beschlussfassung, zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den
Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Wirtschaftsplan innerhalb einer
Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein
Beschluss über die Wirtschaftspläne darf erst nach dieser Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 12.10.18. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 22.10.18, 8:00 Uhr und endete
am 05.11.2018, 16:00 Uhr.
Es wurden keine Einwände erhoben.