Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat nimmt die vorgelegten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass aus der Lärmaktionsplanung grundsätzlich keine Verpflichtung für den Straßenbaulastträger von Bundes- und Landesstraßen resultiert.

 

Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Landesbetriebes Mobilität hinsichtlich der rechtlichen und technischen Möglichkeiten wird wie folgt beschlossen:

 

Zu 1. Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen

Über die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen)  aus Lärmschutzgründen entscheidet in einem gesonderten Verfahren gem. § 40 Abs. 1 BImSchG und § 45 StVO Abs. 1 Nr. 3, Abs. 1b Nr. 5 die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der strengen Vorgaben von § 45 Abs. 9 StVO und der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm.

Dies ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.

 

Zu 2.  Einsatz von Radarkontrollen

Der Einsatz von Radarkontrollen zur Prüfung der Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsgeschwindigkeit obliegt der Polizeiinspektion Mayen und kann im Lärmaktionsplan nicht reglementiert werden.

 

Zu 3. Einbau von Bremsschwellen

Der Einbau von Bremsschwellen wird aufgrund der negativen Erfahrungen im Bereich der Pellenzstraße von der örtlichen Verkehrsbehörde abgelehnt, da diese Maßnahmen zu massiven Lärmbeschwerden der unmittelbaren Anwohnern geführt haben. Durch das Abbremsen und Anfahren vor und nach den Einbauten wird die Geräuschsituation noch verschärft.

 

Zu 4. Einbau von lärmmindernder Fahrbahnbelägen

Die lärmtechnischen Eigenschaften von Fahrbahndecken sind gem. der 167. BImSchV bei der Berechnung der Emissionspegel von Straßen zu berücksichtigen. Die Berechnungsgrundsätze sind in Nr. 4.4.1.1.3 Straßenoberfläche der RLS-90 festgelegt. Tabelle 4 der RLS-90 wurde im Laufe der Jahre durch verschiedene Rundschreiben des BMVI wie folgt ergänzt bzw. aktualisiert:

 

-       Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche                       - 2 dB(A)

-       Asphaltbetone < 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11                   - 2 dB(A)

-       Lärmarmer Gussasphalt                                                                                                            - 2 dB(A)

-       Offenporige Asphaltdeckschichten (OPA) 0/11                                                               - 4 dB(A)

-       Offenporige Asphaltdeckschichten (OPA) 0/8                                                 - 5 dB(A)

-        

Anmerkung: Die Einsatzbedingungen für offenporige Asphaltdeckschichten (OPA) hat der Bund als Straßenbaulastträger sehr eng gefasst.

Voraussetzung für den Einbau von offenporigen Asphaltdeckschichten ist jedoch grundsätzlich die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (z.B. die der Lärmsanierung) und dass keine anderen technisch besser geeigneten Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen.

Die angegebenen Korrekturwerte gelten für Außerortsstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit > 60 km/h.

Die entsprechenden Vorgaben finden sich auch in der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS“ (Punkt 3.5.3, Tabelle 3) wieder.

Nach Aussage des LBM wird es stets angestrebt, dass bei grundhaften Erneuerungen von Fahrbahndecken im Zuge  von Streckenabschnitten (außerorts) mit Wohnbebauung im Nahbereich, der lärmtechnisch günstigste Belag, der unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrsbelastung zur Ausführung kommen kann, eingebaut wird.

 

Der Lärmaktionsplan wird in der vorliegenden Fassung beibehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen.

In der Zeit vom 25.10.2018 bis 26.11.2018 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Lärmaktionsplanung  durchgeführt.

Es wurden die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen abgegeben.

 

Anlage 1

Viktor, Maria und Elsa Bambuch, Sieben Morgen 13, 56743 Thür mit einer Liste fünf weiterer Einwender, die aufgrund tw. unleserlicher Unterschriften und ohne Angabe des Wohnortes nicht benannt werden können.

 

Anlage 2

Gerlinde Weidner-Theisen, Pellenzstr. 182, 56743 Mendig

 

Anlage 3

Augustin Volk, Sieben Morgen 17, 56743 Thür

 

Anlage 4

Jürgen und Elena Weber, Erna Weber, Pellenzstr. 120, 56743 Mendig

Alexander und Ludmilla Weber, Pellenzstr. 122, 56743 Mendig

Elsbeth, Bernhard, Jens und Johanna Mitnacht, Pellenzstr. 124, 56743 Mendig

 

Anlage 5

IHK-Regionalgeschäftsstelle für Mayen-Koblenz

 

Anlage 6

Landesverband Rheinland-Pfalz –Eifelverein-

 

Anlage 7

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Die Anregungen erstrecken sich auf folgen Punkte

  1. Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen
  2. Einsatz von Radarkontrollen
  3. Einbau von Bremsschwellen
  4. Einbau von lärmmindernder Fahrbahnbelägen