Sitzung: 12.12.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/132/2018
Beschluss:
Der Rat nimmt die vorgelegten Stellungnahmen zur Kenntnis.
Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass aus der Lärmaktionsplanung
grundsätzlich keine Verpflichtung für den Straßenbaulastträger von Bundes- und
Landesstraßen resultiert.
Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Landesbetriebes Mobilität
hinsichtlich der rechtlichen und technischen Möglichkeiten wird wie folgt
beschlossen:
Zu 1. Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen
Über die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen (z.B.
Geschwindigkeitsbeschränkungen) aus
Lärmschutzgründen entscheidet in einem gesonderten Verfahren gem. § 40
Abs. 1 BImSchG und § 45 StVO Abs. 1 Nr. 3, Abs. 1b Nr. 5 die zuständige
Straßenverkehrsbehörde. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der strengen
Vorgaben von § 45 Abs. 9 StVO und der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm.
Dies ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Zu 2. Einsatz von Radarkontrollen
Der Einsatz von Radarkontrollen zur Prüfung der Einhaltung der
vorgegebenen Verkehrsgeschwindigkeit obliegt der Polizeiinspektion Mayen und
kann im Lärmaktionsplan nicht reglementiert werden.
Zu 3. Einbau von Bremsschwellen
Der Einbau von Bremsschwellen wird aufgrund der negativen Erfahrungen im
Bereich der Pellenzstraße von der örtlichen Verkehrsbehörde abgelehnt, da diese
Maßnahmen zu massiven Lärmbeschwerden der unmittelbaren Anwohnern geführt
haben. Durch das Abbremsen und Anfahren vor und nach den Einbauten wird die
Geräuschsituation noch verschärft.
Zu 4. Einbau von lärmmindernder Fahrbahnbelägen
Die lärmtechnischen Eigenschaften von Fahrbahndecken sind gem. der 167.
BImSchV bei der Berechnung der Emissionspegel von Straßen zu berücksichtigen.
Die Berechnungsgrundsätze sind in Nr. 4.4.1.1.3 Straßenoberfläche der RLS-90
festgelegt. Tabelle 4 der RLS-90 wurde im Laufe der Jahre durch verschiedene
Rundschreiben des BMVI wie folgt ergänzt bzw. aktualisiert:
- Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit
Waschbetonoberfläche -
2 dB(A)
- Asphaltbetone < 0/11 und
Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 -
2 dB(A)
- Lärmarmer Gussasphalt -
2 dB(A)
- Offenporige Asphaltdeckschichten (OPA) 0/11 -
4 dB(A)
- Offenporige Asphaltdeckschichten (OPA) 0/8 -
5 dB(A)
-
Anmerkung: Die Einsatzbedingungen für offenporige Asphaltdeckschichten
(OPA) hat der Bund als Straßenbaulastträger sehr eng gefasst.
Voraussetzung für den Einbau von offenporigen Asphaltdeckschichten ist
jedoch grundsätzlich die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (z.B. die der
Lärmsanierung) und dass keine anderen technisch besser geeigneten
Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen.
Die angegebenen Korrekturwerte gelten für Außerortsstraßen mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit > 60 km/h.
Die entsprechenden Vorgaben finden sich auch in der „Vorläufigen
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS“ (Punkt 3.5.3,
Tabelle 3) wieder.
Nach Aussage des LBM wird es stets angestrebt, dass bei grundhaften
Erneuerungen von Fahrbahndecken im Zuge
von Streckenabschnitten (außerorts) mit Wohnbebauung im Nahbereich, der
lärmtechnisch günstigste Belag, der unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrsbelastung
zur Ausführung kommen kann, eingebaut wird.
Der Lärmaktionsplan wird in der vorliegenden Fassung beibehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen.
In der Zeit vom 25.10.2018 bis 26.11.2018 wurde das Verfahren zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur
Lärmaktionsplanung durchgeführt.
Es wurden die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen abgegeben.
Anlage 1
Viktor, Maria und Elsa Bambuch, Sieben Morgen 13, 56743 Thür mit einer
Liste fünf weiterer Einwender, die aufgrund tw. unleserlicher Unterschriften
und ohne Angabe des Wohnortes nicht benannt werden können.
Anlage 2
Gerlinde Weidner-Theisen, Pellenzstr. 182, 56743 Mendig
Anlage 3
Augustin Volk, Sieben Morgen 17, 56743 Thür
Anlage 4
Jürgen und Elena Weber, Erna Weber, Pellenzstr. 120, 56743 Mendig
Alexander und Ludmilla Weber, Pellenzstr. 122, 56743 Mendig
Elsbeth, Bernhard, Jens und Johanna Mitnacht, Pellenzstr. 124, 56743
Mendig
Anlage 5
IHK-Regionalgeschäftsstelle für Mayen-Koblenz
Anlage 6
Landesverband Rheinland-Pfalz –Eifelverein-
Anlage 7
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Die Anregungen erstrecken sich auf folgen Punkte
- Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen
- Einsatz von Radarkontrollen
- Einbau von Bremsschwellen
- Einbau von lärmmindernder Fahrbahnbelägen