Sitzung: 12.12.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/131/2018
Beschluss:
Der Rat nimmt die vorgelegen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt
wie folgt:
Zu 1
Michael Baden, Ernteweg 17, 56743 Mendig
Zwischen Autobahn und Planfläche liegt das Gelände der Straßenmeisterei
Mendig und der Autobahnpolizei. Neben den Betriebsgebäuden sind auch
wohngenutzte Gebäude (Betriebswohnungen) vorhanden.
Die Nutzung des Geländes ist von der Gebietsstruktur gem. BauNVO mit
einem Gewerbegebiet vergleichbar (gewerbliche Nutzung mit Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonal etc).
Eine rechtswirksame verbindliche Überplanung des Gebietes besteht nicht.
Künftiger Bauvorhaben richten sich nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen
des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Ob und inwieweit zusätzliche Immissionskonflikte für den derzeit bereits
durch Verkehrsgeräusche stark belasteten Bereich bestehen, ist im Rahmen der
Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des konkreten Bauvorhabens zu prüfen und
ggfl. durch entsprechende Gutachten zu belegen.
Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz in eigener Zuständigkeit zu beurteilen sein.
Die Planung bleibt unverändert beibehalten.
Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.
Zu 2
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz
Zur Klarstellung wird das Wort „vollständig“ redaktionell durch das Wort
„überwiegend“ ersetzt. Materiell ist die Modifizierung nicht relevant, da der
Flächennutzungsplan keine konkreten Bauflächen definiert und kein unmittelbares
Baurecht begründet. Hier wird lediglich die Art der baulichen Bodennutzung
hinsichtlich der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung definiert. Im sich anschließenden Baugenehmigungsverfahren
wird die Eingriffs- Ausgleichsregelung in eigener Zuständigkeit der
Genehmigungsbehörde zu fordern sein. Hier werden dann die konkreten Eingriffe
in Natur und Landschaft zu bewerten und deren entsprechender Ausgleich
festzulegen sein.
Für den Hinweis auf mögliche Betroffenheit von Biotopen gelten die
Ausführungen entsprechend.
Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.
Zu 3
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Es wird auf den Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig vom 12.09.2018
hingewiesen.
Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.
Zu 4
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Landesplanung
Es wird auf den Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig vom 12.09.2018
hingewiesen.
Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.
Gesamtbeschluss:
Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig nimmt das Ergebnis des
Auslegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu Kenntnis und fasst unter
Einarbeitung der vorgenannten Einzelbeschlüsse den Feststellungsbeschluss gem.
§ 6 Abs. 6 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In der Zeit vom 05.11.2018 bis 05.12.2018 wurde das Auslegungsverfahren
für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Es wurden folgende Stellungnahmen vorgelegt: s. Anlage
1.
Michael
Baden, Ernteweg 17, 56743 Mendig
2.
Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Naturschutz
3.
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
4.
Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Landesplanung