Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat nimmt die vorgelegen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

 

Zu 1

Michael Baden, Ernteweg 17, 56743 Mendig

 

Zwischen Autobahn und Planfläche liegt das Gelände der Straßenmeisterei Mendig und der Autobahnpolizei. Neben den Betriebsgebäuden sind auch wohngenutzte Gebäude (Betriebswohnungen) vorhanden.

Die Nutzung des Geländes ist von der Gebietsstruktur gem. BauNVO mit einem Gewerbegebiet vergleichbar (gewerbliche Nutzung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal etc).

Eine rechtswirksame verbindliche Überplanung des Gebietes besteht nicht.

Künftiger Bauvorhaben richten sich nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).

Ob und inwieweit zusätzliche Immissionskonflikte für den derzeit bereits durch Verkehrsgeräusche stark belasteten Bereich bestehen, ist im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des konkreten Bauvorhabens zu prüfen und ggfl. durch entsprechende Gutachten zu belegen.

Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in eigener Zuständigkeit zu beurteilen sein.

 

Die Planung bleibt unverändert beibehalten.

Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.

 

Zu 2

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz

Zur Klarstellung wird das Wort „vollständig“ redaktionell durch das Wort „überwiegend“ ersetzt. Materiell ist die Modifizierung nicht relevant, da der Flächennutzungsplan keine konkreten Bauflächen definiert und kein unmittelbares Baurecht begründet. Hier wird lediglich die Art der baulichen Bodennutzung hinsichtlich der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung definiert.  Im sich anschließenden Baugenehmigungsverfahren wird die Eingriffs- Ausgleichsregelung in eigener Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde zu fordern sein. Hier werden dann die konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten und deren entsprechender Ausgleich festzulegen sein.

Für den Hinweis auf mögliche Betroffenheit von Biotopen gelten die Ausführungen entsprechend.

Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.

 

Zu 3

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Es wird auf den Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig vom 12.09.2018 hingewiesen.

Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.

 

Zu 4

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Landesplanung

Es wird auf den Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig vom 12.09.2018 hingewiesen.

Eine weitergehende Beschlussfassung erübrigt sich.

 

 

Gesamtbeschluss:

Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig nimmt das Ergebnis des Auslegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu Kenntnis und fasst unter Einarbeitung der vorgenannten Einzelbeschlüsse den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

In der Zeit vom 05.11.2018 bis 05.12.2018 wurde das Auslegungsverfahren für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Es wurden folgende Stellungnahmen vorgelegt: s. Anlage

 

1.       Michael Baden, Ernteweg 17, 56743 Mendig

2.       Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz

3.       Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

4.       Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Landesplanung