Sitzung: 12.12.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/126/2018
Beschluss:
Der Jahresgewinn
2017 in Höhe von 36.001,27 EUR,
sowie die übrigen Gewinnvorträge,
sollen in die allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2017 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen
„Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und
der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des §
319 Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2017 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
und Partner GmbH, Koblenz.
Die gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates liegt
der Prüfungsbericht vor.
Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum
31.12.2017 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 18.588.207,39 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der
Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 36.001,27 EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 36.001,27 EUR, sowie die
übrigen Gewinn-vorträge, in die allgemeinen Rücklagen einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den
uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 erteilt.
In der Sitzung des Werkausschusses am 20.11.2018 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2017 vorberaten.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss
in der vorliegenden Form zu beschließen.