Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Gemeinde- und Städtebund teilte in seinem Schreiben vom 10.09.2018 mit, dass das Land Rheinland-Pfalz den Entwurf einer „Förderrichtlinie zum Aufbau von Holzvermarktungsstrukturen in Rheinland-Pfalz“ der EU-Kommission vorgelegt hat.

 

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der Förderrichtlinie seitens der EU-Kommission genehmigt.

Die Verwaltungsvorschrift soll nunmehr nach Beteiligung der betreffenden Ressorts zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

Auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Presseerklärung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 19.11.2018 wird verwiesen.