Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2019.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

24

Ablehnung

4

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach dem Grundsatzbeschluss zur Verbandsgemeindeumlage vom 14.12.2011 ist eine jährliche Variable zur Umlagesenkung zu berücksichtigen. Die jährliche Variable soll so ermittelt werden, dass eine geringe „freie Finanzspitze“ verbleibt. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind auszugleichen; eine Neuverschuldung ist grds. zu vermeiden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen ist für die Haushaltsplanung 2019 der Verbandsgemeinde Mendig eine mögliche Umlagesenkung von 1,156296 v. H. ermittelt worden.

 

Um eine noch weitergehende Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen wurde entgegen dem o.g. Grundsatzbeschluss eine Kreditaufnahme i. H. v. 250.000 EUR im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde berücksichtigt. So kann für die Ortsgemeinden und die Stadt eine höhere Umlagesenkung erfolgen (3,068072 v. H.). Die Gemeinden/ Stadt werden mithin um 401.207 EUR entlastet. Hierdurch nimmt die Verbandsgemeinde einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt sowie eine negative freie Finanzspitze in Kauf.

 

Die Kreditaufnahme ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Durch den Ausweis der negativen freien Finanzspitze wird die Aufsichtsbehörde den Investitionskredit wahrscheinlich nur unter der Auflage der VV 4.1.3 zu § 103 GemO genehmigen. Für den berücksichtigten Betrag von 250.000 EUR treffen die Ausnahmetatbestände der VV nach unserer Auffassung zu, so dass hierfür keine Beanstandung erfolgen dürfte.

 

Der Haushaltsplan 2019 für die Verbandsgemeinde schließt somit im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 8.573.040 EUR und bei den Aufwendungen mit 8.823.030 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 249.990 EUR ausgewiesen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 8.157.600 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 7.987.610 EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 169.990 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 1.713.230 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Bahner Wiesen Kruft berücksichtigt.

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 169.990 EUR wird zur Deckung der Tilgungsleistungen i. H. v. 281.710 EUR verwendet. Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2019 nicht ausgewiesen werden.

Der negative Saldo der Investitionsein- und –auszahlungen i. H. v. 810.310 EUR wird i. H. v. 250.000 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredites gedeckt.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2019 auf 4.000.727,61 EUR.

 

Der Umlagesatz für die Verbandsgemeindeumlage beträgt unverändert 38,5 v.H.. Für die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt der Umlagesatz 1,010632 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2019 veranschlagten Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2017/2018 nach Abzug einer sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (300.000 EUR), Finanzmittel mit rd. 401.207 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird für eine Umlagereduzierung herangezogen, was einer Reduzierung um 3,068072 v.H. entspricht. Die Reduzierung ist im vorliegenden Planentwurf bereits berücksichtigt.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.765.535 EUR. Die Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.298.182 EUR.

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 21.11.2018; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 06.12.2018 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2018 vorberaten.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.