Sitzung: 12.12.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/119/2018
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt -vorbehaltlich des noch ausstehenden
Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO-:
Die Verbandsgemeinde beteiligt sich an
der neu zugründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft
„Holzvermarktungsorganisation Eifel“ mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von
5.000 EUR.
Die Verbandsgemeinde überträgt dieser
Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des Rundholzes, mit Ausnahme des
Brennholzes an private Endkunden, das in den Forstbetrieben der Ortsgemeinden
Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld sowie der Stadt Mendig anfällt und für das
die Verbandsgemeinde ab 2019 das Verwaltungsgeschäft nach § 68 Abs. 5 GemO
übernimmt.
Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.
Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten
Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftervertrag ergeben sollte, der
geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages
ändert, wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig ermächtigt, diese
vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.
Der
Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 5.000 EUR
zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 06.06.2018 hat der
Verbandsgemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde
Mendig zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der
Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft
„Holzvermarktungsorganisation Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit
den übrigen Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden bzw. Zweckverbänden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.
Die Orts-/Stadtbürgermeister wurden in
einer Besprechung mit den Bürgermeisterkollegen der Verbandsgemeinde Mendig am
23.05.2018 über den Sachstand informiert.
Am 30.08.2018 wurden die
Orts-/Stadtbürgermeister in einem Anschreiben gebeten, der
Verbandsgemeindeverwaltung Mendig schriftlich zu bestätigen, dass die
Gemeinde/Stadt sich dafür entscheidet, das Holz aus dem Gemeindewald über die
neue kommunale Holzvermarktungsorganisation zu vermarkten.
Die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür
und Volkesfeld sowie die Stadt Mendig haben ein zustimmendes Votum abgegeben.
Im Ergebnis nimmt unsere Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO
das Verwaltungsgeschäft für die im Beschlussvorschlag genannten Ortsgemeinden
und die Stadt wahr, indem sie sich an der kommunalen
Holzvermarktungsgesellschaft beteiligt und sich dieser Organisation bedient.
Nach derzeitigem Stand beteiligen sich 19 Gesellschafter an der GmbH. In
§ 4 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind die einzelnen Gesellschafter
aufgelistet.
Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte –
gemeinsam für alle 5 neuen Gesellschaften – eine zentrale Vorabstimmung mit der
ADD durch den Gemeinde- und Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den
Entwurf des Gesellschaftervertrags und wurde am 7. September 2018
abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung hat der Gemeinde- und Städtebund
mit Schreiben vom 10. September 2018 mitgeteilt (siehe Anlage).
Die danach gebotene Einbindung der Ortsgemeinden ist in unserer
Verbandsgemeinde erfolgt und dies wird im Rahmen der Anzeige gegenüber der ADD
belegt.
Bezüglich der Frage der Gewichtung der Gesellschaftsanteile bzw. der
Stimmen bleibt es bei unserer Gesellschaft bei der bereits vorgesehenen
Variante, dass jeder Gesellschafter den gleichen Geschäftsanteil und das
gleiche Stimmgewicht hat.
Auf dieser Basis wurden die Analyse und der Gesellschaftervertrag an die
Bedingungen und Belange unserer Vermarktungsregion angepasst; sie sind dieser
Vorlage beigefügt.
Wegen des Sachstands der durch das Land zugesicherten
Anschubfinanzierung wird auf das o.g. GStB-Schreiben vom 10. September 2018
verwiesen.
Die nach § 92 GemO verpflichtende Anzeige gegenüber der ADD wurde – so
war es mit der ADD vorabstimmt – in gebündelter Form durch den Sprecher unserer
regionalen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 15.10.2018 vorgenommen.
Die ADD hat bisher noch nicht abschließend mitgeteilt, dass gegen die
vorgesehene Gründung der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft
„Holzvermarktungsorganisation Eifel“ keine Bedenken bestehen.
Es steht aber zu erwarten, dass eine solche Bestätigung in Kürze
erfolgen wird.
Daher wird vorgeschlagen, den finalen Beschluss über die Beteiligung unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Votums der ADD zu fassen; dadurch wird sichergestellt, dass die Gründung der Gesellschaft nicht weiter verzögert wird und bis zum Ende des Jahres 2018 erfolgen kann.