Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt -vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO-:

 

Die Verbandsgemeinde beteiligt sich an der neu zugründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft „Holzvermarktungsorganisation Eifel“ mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 EUR.

 

Die Verbandsgemeinde überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des Rundholzes, mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden, das in den Forstbetrieben der Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld sowie der Stadt Mendig anfällt und für das die Verbandsgemeinde ab 2019 das Verwaltungsgeschäft nach § 68 Abs. 5 GemO übernimmt.

 

Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftervertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 5.000 EUR zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 06.06.2018 hat der Verbandsgemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde Mendig zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Holzvermarktungsorganisation Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden bzw. Zweckverbänden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

 

Die Orts-/Stadtbürgermeister wurden in einer Besprechung mit den Bürgermeisterkollegen der Verbandsgemeinde Mendig am 23.05.2018 über den Sachstand informiert.

Am 30.08.2018 wurden die Orts-/Stadtbürgermeister in einem Anschreiben gebeten, der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig schriftlich zu bestätigen, dass die Gemeinde/Stadt sich dafür entscheidet, das Holz aus dem Gemeindewald über die neue kommunale Holzvermarktungsorganisation zu vermarkten.

 

Die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld sowie die Stadt Mendig haben ein zustimmendes Votum abgegeben.

 

Im Ergebnis nimmt unsere Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO das Verwaltungsgeschäft für die im Beschlussvorschlag genannten Ortsgemeinden und die Stadt wahr, indem sie sich an der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft beteiligt und sich dieser Organisation bedient.

 

Nach derzeitigem Stand beteiligen sich 19 Gesellschafter an der GmbH. In § 4 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind die einzelnen Gesellschafter aufgelistet.

 

Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte – gemeinsam für alle 5 neuen Gesellschaften – eine zentrale Vorabstimmung mit der ADD durch den Gemeinde- und Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den Entwurf des Gesellschaftervertrags und wurde am 7. September 2018 abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 10. September 2018 mitgeteilt (siehe Anlage).

 

Die danach gebotene Einbindung der Ortsgemeinden ist in unserer Verbandsgemeinde erfolgt und dies wird im Rahmen der Anzeige gegenüber der ADD belegt.

 

Bezüglich der Frage der Gewichtung der Gesellschaftsanteile bzw. der Stimmen bleibt es bei unserer Gesellschaft bei der bereits vorgesehenen Variante, dass jeder Gesellschafter den gleichen Geschäftsanteil und das gleiche Stimmgewicht hat.

 

Auf dieser Basis wurden die Analyse und der Gesellschaftervertrag an die Bedingungen und Belange unserer Vermarktungsregion angepasst; sie sind dieser Vorlage beigefügt.

Wegen des Sachstands der durch das Land zugesicherten Anschubfinanzierung wird auf das o.g. GStB-Schreiben vom 10. September 2018 verwiesen.

 

Die nach § 92 GemO verpflichtende Anzeige gegenüber der ADD wurde – so war es mit der ADD vorabstimmt – in gebündelter Form durch den Sprecher unserer regionalen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 15.10.2018 vorgenommen.

 

Die ADD hat bisher noch nicht abschließend mitgeteilt, dass gegen die vorgesehene Gründung der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft „Holzvermarktungsorganisation Eifel“ keine Bedenken bestehen.

Es steht aber zu erwarten, dass eine solche Bestätigung in Kürze erfolgen wird.

Daher wird vorgeschlagen, den finalen Beschluss über die Beteiligung unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Votums der ADD zu fassen; dadurch wird sichergestellt, dass die Gründung der Gesellschaft nicht weiter verzögert wird und bis zum Ende des Jahres 2018 erfolgen kann.