Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Bell hat in seiner
Sitzung am 26.02.2018 die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des
Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien
ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet, das
Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum
31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet
jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer
Kündigung bedarf.
Für die Ortsgemeinde Bell erfolgte der Zuschlag an die EWR AG Worms für die
Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020 zum Lieferpreis von durchschnittlich für die
- Tarif-Abnahmestellen (Los
Nr. 6) von 5,19 ct/KWh,
- Straßenbeleuchtung (Los.
Nr.8) von 4,28 ct/KWh.
Die Lieferpreise verstehen sich
einschließlich Entgelte für die Lieferung der Energie sowie die Kosten der
Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage,
Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV
(Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu
abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich
Umsatzsteuer. Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine
minimale Einsparung erzielt werden.