Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Bell hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet, das Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.

 

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.

 

Für die Ortsgemeinde Bell erfolgte der Zuschlag an die EWR AG Worms für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020 zum Lieferpreis von durchschnittlich für die

 

  • Tarif-Abnahmestellen  (Los Nr. 6) von 5,19 ct/KWh,

 

  • Straßenbeleuchtung    (Los. Nr.8) von 4,28 ct/KWh. 

 

 

Die Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der Energie sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer. Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine minimale Einsparung erzielt werden.