Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Mendig nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes an
und beschließt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die bereits bestehenden Gebäude am Ende der Vulkanstraße sind in keinem
zeitgemäßen Zustand. Daher ist geplant, die alten Gebäude abzubrechen und an
dieser Stelle zwei Neubauten im Wege eines Ersatzbaus zu errichten. Die
derzeitige Planung sieht vor, eine Bebauung mit zwei dreigeschossigen
Wohnblöcken und insgesamt 24 Wohneinheiten, zu errichten.
Eine Realisierung dieses Vorhabens ist bauplanungsrechtlich jedoch nur
möglich, wenn für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Stadtrat am 24.04.2018 gefasst.
Zwischenzeitlich wurden verschiedene Gutachten (Schallschutz und Artenschutz s.
Anhang) erstellt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
durchgeführt.
Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind
gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein
Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die
zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB wird
in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs.
2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit dem Hinweis, dass nach
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird, sich über
die Planung zu unterrichten und zu äußern (Frist vom 11.06.2018 bis
25.06.2018), wurde am 30.05.2018 veröffentlicht.
Anregungen sind keine eingegangen.
Die Vorberatung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte in der
Bauausschusssitzung am 04.12.2018.