Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Mendig nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes an und beschließt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die bereits bestehenden Gebäude am Ende der Vulkanstraße sind in keinem zeitgemäßen Zustand. Daher ist geplant, die alten Gebäude abzubrechen und an dieser Stelle zwei Neubauten im Wege eines Ersatzbaus zu errichten. Die derzeitige Planung sieht vor, eine Bebauung mit zwei dreigeschossigen Wohnblöcken und insgesamt 24 Wohneinheiten, zu errichten.

 

Eine Realisierung dieses Vorhabens ist bauplanungsrechtlich jedoch nur möglich, wenn für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Stadtrat am 24.04.2018 gefasst. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Gutachten (Schallschutz und Artenschutz s. Anhang) erstellt. 

 

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind gegeben.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit dem Hinweis, dass nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird, sich über die Planung zu unterrichten und zu äußern (Frist vom 11.06.2018 bis 25.06.2018), wurde am 30.05.2018 veröffentlicht.

Anregungen sind keine eingegangen.

Die Vorberatung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte in der Bauausschusssitzung am 04.12.2018.