Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Stadtrat Mendig  hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt. Für die Ausschreibung hat sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz des GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.

 

Der Stadtrat Mendig  hat die Zuschlagsentscheidung an die GT-service GmbH übertragen und sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.

 

Die Stadt Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz bis zum 31.12.2018. Eine Verlängerung war nicht möglich.  Die Ausschreibung erfolgte europaweit.

 

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.

 

Für die Stadt Mendig erfolgte der Zuschlag für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, zum Lieferpreis von durchschnittlich

 

5,19 ct/KWh für die Tarif-Abnahmestellen (Los Nr. 6),

 

4,28 ct/KWh für die Straßenbeleuchtung (Los Nr. 8) und

 

4,83 ct/KWh für die Sondervertrags-Abnahmestellen (Los Nr. 5).

 

Die Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der Energie sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Im Haushalt 2019 ist eine Anpassung an die angebotenen Preise vorzunehmen