Sachverhalt:
Der Stadtrat Mendig hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt. Für die Ausschreibung hat sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz des GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.
Der Stadtrat Mendig hat die Zuschlagsentscheidung an die GT-service GmbH übertragen und sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.
Die Stadt Mendig hat derzeit einen
Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz bis zum
31.12.2018. Eine Verlängerung war nicht möglich. Die Ausschreibung erfolgte europaweit.
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum
31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet
jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer
Kündigung bedarf.
Für die Stadt Mendig erfolgte der Zuschlag für
die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, zum Lieferpreis von durchschnittlich
5,19 ct/KWh für die Tarif-Abnahmestellen (Los
Nr. 6),
4,28 ct/KWh für die Straßenbeleuchtung (Los
Nr. 8) und
4,83 ct/KWh für die
Sondervertrags-Abnahmestellen (Los Nr. 5).
Die Lieferpreise verstehen sich einschließlich
Entgelte für die Lieferung der Energie sowie die Kosten der Abrechnung durch
den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag,
Offshore, Umlage StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über
Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und
Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer.
Im Haushalt 2019 ist eine Anpassung an die
angebotenen Preise vorzunehmen