Sitzung: 26.11.2018 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 961/010/2018
Sachverhalt:
Die
Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.11.2017 den Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren
Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet,
das Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.
Der
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich für die Ausschreibung des
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.
Der Vertrag
hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung
um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren,
ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
Für den
Zweckverband Zentralkläranlage Mendig erfolgte der Zuschlag an die:
Energieversorgung Mittelrhein GmbH für Los Nr.5 (Sonderverträge).
Der
Lieferpreis für die Erstlaufzeit (bis 31.12.2020) beträgt durchschnittlich für
die
Sonderabnahmestellen:
4,83 ct/kwh
Die
Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der
Energie, sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarung zu
abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich
Umsatzsteuer. Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine
Einsparung erzielt werden.