Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.11.2017 den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet, das Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich für die Ausschreibung des Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH  des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.

 

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.

 

Für den Zweckverband Zentralkläranlage Mendig erfolgte der Zuschlag an die:

 

Energieversorgung Mittelrhein GmbH für Los Nr.5 (Sonderverträge).

                           

Der Lieferpreis für die Erstlaufzeit (bis 31.12.2020) beträgt durchschnittlich für die

 

Sonderabnahmestellen:                                4,83 ct/kwh

 

Die Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der Energie, sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), AbLaV (Verordnung über Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten), Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer. Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine Einsparung erzielt werden.