Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2018 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.

 

Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle eingehalten bzw. minimal unterschritten.

 

Stand der Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2018

 

Fällmitteldosieranlage

Die Maßnahme wurde 2018 fertiggestellt.

 

Planungskosten Klärschlammpresse

Mit der Planung wird in 2018 begonnen, die Ausführung soll 2019 erfolgen.

 

Erneuerung Telefon-Internetanschluss zur Kläranlage

Die Maßnahme wurde 2018 fertiggestellt.

 

Klimaanlange Betriebsgebäude

Die Maßnahme wurde 2018 fertiggestellt.

 

Betonsanierung Beckenränder Belebungsbecken 2.BA

Die Maßnahme wurde nach 2019 verschoben.

 

Fortführung Kanaldatenbank (GIS)

Die Fortführung und Bearbeitung der Kanaldatenbank erfolgt erst in 2020.

 

Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2018 nicht erforderlich.

 

Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.