Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt der Neufassung der Verbandsordnung zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Werkausschuss sowie der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinden Mendig und Vordereifel wurden bereits umfassend über die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, insbesondere auch über eine auf Landesebene durch den Gemeinde- u. Städtebund initiierte  „regionale Klärschlammstrategie“ informiert.

 

Die KKR AöR wurde im Dezember 2017 von den  vier Gründungsmitgliedern (Verbandsgemeinden Brohltal, Winnweiler und Wörrstadt sowie Entsorgungsbetrieb Landau AöR) rechtsverbindlich gegründet und bietet allen Abwasserbetrieben, vorrangig aus Rheinland-Pfalz,  einen Beitritt zum 31.03.2018 bzw. spätestens zum 31.12.2018 an, ohne dass hierfür besondere Regularien einzuhalten sind. Danach sind Beitritte nur noch mit Zustimmung aller schon beigetretenen  Mitglieder möglich.

 

Im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Verfahren bei anderen Zweckverbänden hat sich  nach Prüfung durch die ADD Trier die Notwendigkeit ergeben, die Verbandsordnung vom 01.12.1989 i.d. Fassung der II. Änderung vom 15.06.2004  in § 1 „Aufgaben des Zweckverbandes“ dahingehend zu ergänzen,  dass die allgemeine Ermächtigung zum Beitritt in eine solche  AöR  im  § 1 Abs. 2 aufgenommen wird.

 

Desweiteren hat sich bei dieser Prüfung ergeben, dass auch im § 9 „Deckung des Finanzbedarfes“ eine Ergänzung mit einem neuen Absatz 2, zur Verteilung des Eigenkapitales, notwendig wird.

 

Die Werkausschüsse Mendig und Vordereifel sowie die beiden Verbandsgemeinderäte haben hierzu bereits beraten und einer Neufassung der Verbandordnung zugestimmt.

 

Ebenso stimmten diese Gremien bereits in ihrer letzten Sitzung dem Beitritt zur KKR AÖR („Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“) zu.

 

 

Die Neufassung der Verbandsordnung ist im Entwurf als Anlage beigefügt.