Sitzung: 26.11.2018 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/001/2018
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung stimmt der Neufassung der Verbandsordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Werkausschuss sowie der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinden
Mendig und Vordereifel wurden bereits umfassend über die Zukunft der
landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, insbesondere auch über eine auf
Landesebene durch den Gemeinde- u. Städtebund initiierte „regionale Klärschlammstrategie“ informiert.
Die KKR AöR wurde im Dezember 2017 von den vier Gründungsmitgliedern (Verbandsgemeinden
Brohltal, Winnweiler und Wörrstadt sowie Entsorgungsbetrieb Landau AöR)
rechtsverbindlich gegründet und bietet allen Abwasserbetrieben, vorrangig aus
Rheinland-Pfalz, einen Beitritt zum
31.03.2018 bzw. spätestens zum 31.12.2018 an, ohne dass hierfür besondere
Regularien einzuhalten sind. Danach sind Beitritte nur noch mit Zustimmung
aller schon beigetretenen Mitglieder
möglich.
Im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Verfahren bei anderen
Zweckverbänden hat sich nach Prüfung
durch die ADD Trier die Notwendigkeit ergeben, die Verbandsordnung vom 01.12.1989
i.d. Fassung der II. Änderung vom 15.06.2004
in § 1 „Aufgaben des
Zweckverbandes“ dahingehend zu ergänzen,
dass die allgemeine Ermächtigung zum Beitritt in eine solche AöR
im § 1 Abs. 2 aufgenommen wird.
Desweiteren hat sich bei dieser Prüfung ergeben, dass auch im § 9
„Deckung des Finanzbedarfes“ eine Ergänzung mit einem neuen Absatz 2, zur
Verteilung des Eigenkapitales, notwendig wird.
Die Werkausschüsse Mendig und Vordereifel sowie die beiden
Verbandsgemeinderäte haben hierzu bereits beraten und einer Neufassung der
Verbandordnung zugestimmt.
Ebenso stimmten diese Gremien bereits in ihrer letzten Sitzung dem
Beitritt zur KKR AÖR („Kommunale
Klärschlammverwertung RLP AöR“) zu.
Die Neufassung der Verbandsordnung ist im Entwurf als Anlage beigefügt.