Sitzung: 29.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/121/2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem
Haushaltsplan 2019 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2019 unter
Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren
Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
4 |
Sachverhalt:
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Verbandsgemeindeumlage vom 14.12.2011
ist eine jährliche Variable zur Umlagesenkung zu berücksichtigen. Die jährliche
Variable soll so ermittelt werden, dass eine geringe „freie Finanzspitze“
verbleibt. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind auszugleichen; eine
Neuverschuldung ist grds. zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen ist für die Haushaltsplanung
2019 der Verbandsgemeinde Mendig eine mögliche Umlagesenkung von 1,156296 v. H.
ermittelt worden.
Um eine Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen
wurde entgegen dem o.g. Grundsatzbeschluss eine Kreditaufnahme i. H. v. 250.000
EUR im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde berücksichtigt. So kann für die
Ortsgemeinden eine höhere Umlagesenkung erfolgen (3,068072 v. H.). Hierdurch
nimmt die Verbandsgemeinde einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt sowie eine
negative freie Finanzspitze in Kauf.
Die Kreditaufnahme ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Durch
den Ausweis der negativen freien Finanzspitze wird die Aufsichtsbehörde den
Investitionskredit wahrscheinlich nur unter der Auflage der VV 4.1.3 zu § 103
GemO genehmigen. Für den berücksichtigten Betrag von 250.000 EUR treffen die
Ausnahmetatbestände der VV nach unserer Auffassung zu, so dass hierfür keine
Beanstandung erfolgen dürfte.
Der Haushaltsplan 2019 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 8.573.040 EUR und bei den Aufwendungen mit 8.823.030 EUR
ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 249.990 EUR ausgewiesen.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen
Einzahlungen mit 8.157.600 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 7.987.610
EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 169.990 EUR. Investitionen in
Gesamthöhe von 1.713.230 EUR wurden entsprechend den Beratungen im
Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die
Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des
Hochwasserschutzes sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Bahner Wiesen
Kruft berücksichtigt.
Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen i. H. v. 169.990 EUR wird zur Deckung der Tilgungsleistungen i. H.
v. 281.710 EUR verwendet. Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2019
nicht ausgewiesen werden.
Der negative Saldo der Investitionsein- und –auszahlungen i. H. v.
810.310 EUR wird i. H. v. 250.000 EUR über die Aufnahme eines
Investitionskredites gedeckt.
Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2019 auf
4.000.727,61 EUR.
Der
Umlagesatz für die Verbandsgemeindeumlage beträgt unverändert 38,5 v.H.. Für
die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB
II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt der
Umlagesatz 1,010632 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable
Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine
Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach
Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2019 veranschlagten
Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2017/2018 nach Abzug einer
sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (300.000 EUR), Finanzmittel mit rd. 401.207
EUR zur Verfügung. Der Betrag wird für eine Umlagereduzierung herangezogen, was einer Reduzierung um 3,068072 v.H.
entspricht. Die Reduzierung ist im vorliegenden Planentwurf bereits
berücksichtigt.
Die
Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.765.535 EUR. Die
Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.298.182 EUR.
Gem.
§ 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der
Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur
Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die
Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der
Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die
Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von
Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 21.11.2018; die Frist zur Einreichung
von Vorschlägen endet am 06.12.2018 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor
Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.