Sitzung: 29.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/102/2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Abschluss eines Verwaltungs-
und Verwahrungsvertrages zwischen der Verbandsgemeinde Mendig und dem
Landeshauptarchiv Koblenz zum 01.01.2019 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Archivierung von Unterlagen ist eine Pflichtaufgabe der
Selbstverwaltung und ergibt sich aus dem Landesarchivgesetz (LArchG).
Diese Vorschrift findet sinngemäß auch für die Unterlagen und Altakten
der Stadt Mendig und der Ortsgemeinden Anwendung.
Unterlagen sind von einem Archivar zu bewerten und bei festgestellter
Archivwürdigkeit zu archivieren.
Um den gesetzlichen Bestimmungen zu genügen, kommen entweder die
Einrichtung eines eigenen bzw. gemeinsamen (kommunalen) Archivs oder aber die
Zusammenarbeit mit dem Landeshauptarchiv (LHA) auf Basis eines Verwahrungs- und
Verwaltungsvertrages (VVV) in Betracht.
Die Einrichtung eines eigenen Archives wurde bereits vor einigen Jahren
im Rahmen der Planungen für ein „Kreisarchiv“ thematisiert, hat sich jedoch
letztlich nicht umsetzen lassen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften (etwa umliegende
Verbandsgemeinden) wäre hingegen möglich. Allerdings bedarf es für die
Einrichtung und Unterhaltung eines derartigen Archivs eines Archivars, womit
entsprechend hohe Personalkosten verbunden wären.
Darüber hinaus würde dieser Lösungsweg einen geeigneten Standort
erfordern; auch hierbei wäre mit erheblichen Kosten für die baulichen Anlagen
zu rechnen.
Die Alternative, der Abschluss eines VVV mit dem LHA, würde sich
hingegen deutlich preiswerter gestalten, da hier mit einem Beitrag von 0,54 EUR
pro Einwohner der VG pro Jahr zu rechnen ist – mithin pro Jahr ca. 7.300 EUR.
Ausgenommen von dieser Leistung sind lediglich konservatorische
Maßnahmen (etwa bei Schimmel- oder Pilzbefall von Aktenbeständen).
Im Falle einer solchen Vereinbarung wäre seitens der Verwaltung vorab zu
prüfen, welche Unterlagen nicht mehr benötigt werden. Archivwürdige Unterlagen
werden dem LHA im Rahmen der Anbietungspflicht zur Archivierung angeboten, der
zuständige Archivar entscheidet, ob die Unterlagen archivwürdig sind; in diesem
Falle werden sie vom LHA übernommen und rechtskonform archiviert.
Unterlagen, die nicht als archivwürdig eingestuft werden, können
hingegen vernichtet oder aber ggf. weiterhin als Unterlagen bei der Verwaltung
aufbewahrt werden.
Seitens des Fachbereiches 1 wird vorgeschlagen, mit dem Landeshauptarchiv
Koblenz einen Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag abzuschließen und dem LHA die
vorhandenen, aber nicht mehr benötigten Aktenbestände anzubieten.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das historische Archivgut der
Verbandsgemeinde sowie der verbandsangehörigen Gemeinden auch künftig schadlos
erhalten bleibt und nach den Bestimmungen des Archiv- und Datenschutzrechtes
zugänglich ist.
Der Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag ist als Entwurf der Anlage
beigefügt und kann zum 01.01.2019 in Kraft treten.