Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2017 den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet, das Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich für die Ausschreibung des Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH  des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.

 

Für die Jahre 2017 und 2018 wurde der Vertrag von Seiten der Energieversorgung Mittelrhein GmbH verlängert. Hierbei wurde ein günstigerer Lieferpreis angeboten. Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde dieses Angebot für alle Teilnehmer angenommen. Eine weitere Verlängerung war nicht möglich. Die Ausschreibung erfolgte europaweit.

 

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.

 

Für die Verbandsgemeinde Mendig mit den Anlagen des Eigenbetriebes erfolgte der Zuschlag an die

 

Energieversorgung Mittelrhein GmbH für Los Nr.5 (Sonderverträge)

                            EWR AG Worms für Los Nr.6 (Tarif-Abnahmestellen)

 

Der Lieferpreis für die Erstlaufzeit (bis 31.12.2020) beträgt durchschnittlich für die

 

Sonderabnahmestellen                      4,83 ct/kwh und die

 

Tarif-Abnahmestellen                       5,19 ct/kwh.

 

Die Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der Energie, sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV, AbLaV, Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer.

Gegenüber der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine Einsparung erzielt werden.