Sachverhalt:
Der
Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2017 den Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren
Energien ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet,
das Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen.
Der
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich für die Ausschreibung des
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient.
Für die
Jahre 2017 und 2018 wurde der Vertrag von Seiten der Energieversorgung
Mittelrhein GmbH verlängert. Hierbei wurde ein günstigerer Lieferpreis
angeboten. Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde dieses Angebot für alle
Teilnehmer angenommen. Eine weitere Verlängerung war nicht möglich. Die
Ausschreibung erfolgte europaweit.
Der Vertrag
hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung
um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren,
ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
Für die
Verbandsgemeinde Mendig mit den Anlagen des Eigenbetriebes erfolgte der
Zuschlag an die
Energieversorgung Mittelrhein GmbH für Los Nr.5 (Sonderverträge)
EWR AG Worms für Los Nr.6
(Tarif-Abnahmestellen)
Der
Lieferpreis für die Erstlaufzeit (bis 31.12.2020) beträgt durchschnittlich für
die
Sonderabnahmestellen
4,83 ct/kwh und die
Tarif-Abnahmestellen 5,19 ct/kwh.
Die
Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der
Energie, sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Hinzuzurechnen sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage
StromNEV, AbLaV, Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich
Umsatzsteuer.
Gegenüber
der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine Einsparung erzielt
werden.