Beschluss:
Der Bürgermeister verpflichtet das Ausschussmitglied Frau Claudia Pauken,
das nicht dem Rat angehört, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30 Abs.
2 GemO namens der Verbandsgemeinde Mendig durch Handschlag. Gleichzeitig weist
er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige-
und Treuepflicht, hin.
Sachverhalt:
In der Grundschule Thür wurde ein neuer Elternbeirat gewählt. Daraufhin
wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Mendig am 12.09.2018 auf
Vorschlag der Grundschule Thür Frau Helene Dick für die Elternvertretung und
als deren Vertreterin Frau Claudia Pauken als neue Mitglieder in den
Schulträgerausschuss gewählt.
Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO sind Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören, öffentlich durch Handschlag zu verpflichten. Dies
gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht und die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten.
Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives
Handeln im Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.