Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten Haushaltsmittel von insg. 6.000 EUR vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden:

 

Buchungsstelle

Posten

Teilergebnishaushalt

Haushalts-

ansatz

Verwendet

 in 2017

Bemerkung/Begründung

575402-523380

Posten 13 ER und 13 FR

Teilergebnishaushalt 1

3.000,00 EUR

0,00 EUR

Mittel für die Herstellung einer Drainage

 

Seitens des Eigenbetriebes der VG musste für die Seehütte eine neue Wasserleitung hergestellt werden, da die bisherige Anbindung über die Transportleitung des WVZ nicht mehr zulässig war. Da von der neuen Leitungsführung auch die Gehwege betroffen waren, wurde die Leistung zurückgestellt. Nachdem im Sommer 2018 der Wasser-Hausanschluss erneuert wurde, ist die Ausführung für Herbst 2018 in Abhängigkeit des Wegezustandes geplant.

 

Buchungsstelle

Posten

Teilergebnishaushalt

Haushalts-

ansatz

Verwendet

 in 2017

Bemerkung/Begründung

575402-523380

Posten 13 ER und 13 FR

Teilergebnishaushalt 1

3.000,00 EUR

0,00 EUR

Mittel für die Durchforstung des Seeumfeldes/Baumrückschnitt

 

Die Gemeinde Rieden hat in 2017/2018 eigenständig schadhafte Bäume gefällt. Die Wege sollen im Oktober mittels Hochentaster freigeschnitten werden.

 

INSGESAMT

 

6.000,00 EUR

 

 

 

Die o.g. Übertragungen wurden bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2018 werden durch die Übertragung um jeweils 6.000,00 EUR erhöht.

 

Ergebnishaushalt, Pos 13

sowie Teilergebnishaushalt, Pos. 13

Finanzhaushalt, Pos. 13

sowie Teilergebnishaushalt, Pos. 13

Ermächtigung 2018 bisher

Ermächtigung 2018 neu

Ermächtigung 2018 bisher

Ermächtigung 2018 neu

48.050,00 EUR

54.050,00 EUR

48.050,00 EUR

54.050,00 EUR

 

Bei Inanspruchnahme der Ermächtigungen im Jahr 2018 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im Ergebnishaushalt von –11.040,00 EUR um 6.000,00 EUR auf

-17.040,00 EUR.

Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag von -13.500,00 EUR um 6.000,00 EUR auf -19.500,00 EUR.

 

Im Jahr 2017 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.

 

Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.