Sitzung: 07.11.2018 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/002/2018
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten Haushaltsmittel von insg. 6.000 EUR vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.
Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden:
Buchungsstelle Posten Teilergebnishaushalt |
Haushalts- ansatz |
Verwendet in 2017 |
Bemerkung/Begründung |
575402-523380 Posten 13 ER und 13 FR Teilergebnishaushalt 1 |
3.000,00 EUR |
0,00 EUR |
Mittel für die Herstellung einer Drainage Seitens
des Eigenbetriebes der VG musste für die Seehütte eine neue Wasserleitung
hergestellt werden, da die bisherige Anbindung über die Transportleitung des
WVZ nicht mehr zulässig war. Da von der neuen Leitungsführung auch die
Gehwege betroffen waren, wurde die Leistung zurückgestellt. Nachdem im Sommer
2018 der Wasser-Hausanschluss erneuert wurde, ist die Ausführung für Herbst 2018
in Abhängigkeit des Wegezustandes geplant. |
Buchungsstelle Posten Teilergebnishaushalt |
Haushalts- ansatz |
Verwendet in 2017 |
Bemerkung/Begründung |
575402-523380 Posten 13 ER und 13 FR Teilergebnishaushalt 1 |
3.000,00 EUR |
0,00 EUR |
Mittel für die Durchforstung des
Seeumfeldes/Baumrückschnitt Die
Gemeinde Rieden hat in 2017/2018 eigenständig schadhafte Bäume gefällt. Die
Wege sollen im Oktober mittels Hochentaster freigeschnitten werden. |
INSGESAMT |
6.000,00 EUR |
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Die o.g. Übertragungen wurden
bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2018 werden durch die Übertragung um jeweils 6.000,00 EUR erhöht.
Ergebnishaushalt,
Pos 13 sowie Teilergebnishaushalt,
Pos. 13 |
Finanzhaushalt,
Pos. 13 sowie Teilergebnishaushalt,
Pos. 13 |
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Ermächtigung 2018 bisher |
Ermächtigung 2018 neu |
Ermächtigung 2018 bisher |
Ermächtigung 2018 neu |
48.050,00 EUR |
54.050,00 EUR |
48.050,00 EUR |
54.050,00 EUR |
Bei Inanspruchnahme der
Ermächtigungen im Jahr 2018 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im
Ergebnishaushalt von –11.040,00 EUR um 6.000,00 EUR auf
-17.040,00 EUR.
Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag von -13.500,00 EUR um 6.000,00 EUR auf -19.500,00 EUR.
Im Jahr 2017 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.
Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.