Sitzung: 07.11.2018 Rechnungsprüfungsausschuss FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/004/2018
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:
- den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2017 festzustellen und den entstandenen Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,
- dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen und
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für den Fremdenverkehrszweckverband
Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung
vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 14.096,34 EUR ab und verbessert sich damit um
35.256,34 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
21.160,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 17.912,06 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 21.387,94 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 2.999,25 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 476,63 EUR
entstand.
Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditaufnahme vor.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 143.534,38 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.