Sitzung: 23.01.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/007/2018
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Verbandsvorsteher und seinen
Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz, Alexander Saftig, Hans Peter
Ammel, Rudolf Schneichel
Den Vorsitz führt das älteste
Verbandsmitglied Hermann Kleber
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2016 des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig
wurde nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG), der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeinehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung
vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 17.10.2018 geprüft.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
16.316,02 EUR ab und verschlechtert sich damit um 16.376,02 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, wo einen Überschuss von 60,00 EUR auswiesen war.
In der Bilanz kann der Jahresfehlbetrag teilweise mit dem Ergebnisvortrag
aus Vorjahren in Höhe von 16.000,36 EUR verrechnet werden. Der verbleibende
Betrag i. H. v. -315,66 EUR wird gem. § 18 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO auf neue
Rechnung vorgetragen und ist innerhalb von fünf Haushaltsfolgejahren durch
Jahresüberschüsse auszugleichen. Das Eigenkapital reduziert sich
entsprechend dem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung auf 1.108,39 EUR zum
31.12.2016.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 116.740,29 EUR aus, wovon
a) ein Fehlbetrag mit 236.899,79 EUR auf die
ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen und
b) ein Überschuss von
120.159,50 EUR auf die Investitionstätigkeit entfallen.
Die Haushaltsplanung wies einen ausgeglichenen Finanzhaushalt aus.
Der Finanzmittelfehlbetrag wurde aus Liquiditätsmitteln der Einheitskasse
gedeckt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 eine
Belegprüfung vorgenommen und hat in öffentlicher Sitzung über den nachstehenden
Beschluss abgestimmt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt der Verbandsversammlung:
- den
Jahresabschluss des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig zum
31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem
Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss
2016 zu erteilen und
- die
im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
wird in der Versammlung über das Ergebnis informieren.