Sachverhalt:
Gemäß § 21
der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den
Verbandsvorsteher und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des
Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der
Zwischenbericht zum 30.09.2018 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die
Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das
Jahr 2018 in gleicher Höhe bestehen bleiben.
Stand der
Investitionen lt. Vermögensplan 2018:
Sanierung
SW-NW Kanal östlicher-südlicher Bereich
Die Maßnahme
wird nach 2019 verschoben.
Sanierung
Leitungsnetz Restarbeiten-Abscheideanlagen
Die Maßnahme
wurde in 2018 weitergeführt und wird 2019 fertiggestellt.
Umlegung
AW-Kanal Bereich Altes Fort
Die Maßnahme
wird nach 2019 verschoben.
Umlegung
AW-Kanal Gewerbegebiet Süd
Die Maßnahme
wird nach 2019 verschoben.
Erschließung
Stichstraße
Die Maßnahme
wird nach 2019 verschoben.
Planungskosten
Gewerbeparkerweiterung
Die Maßnahme
wird nach 2019 verschoben.