Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Verbandsvorsteher und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der Zwischenbericht zum 30.09.2018 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das Jahr 2018 in gleicher Höhe bestehen bleiben.

 

Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2018:

 

Sanierung SW-NW Kanal östlicher-südlicher Bereich

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Sanierung Leitungsnetz Restarbeiten-Abscheideanlagen

Die Maßnahme wurde in 2018 weitergeführt und wird 2019 fertiggestellt.

 

Umlegung AW-Kanal Bereich Altes Fort

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Umlegung AW-Kanal Gewerbegebiet Süd

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Erschließung Stichstraße

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Planungskosten Gewerbeparkerweiterung

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.