Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Verbandsvorsteher und den Werksausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der Zwischenbericht zum 30.09.2018 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das Jahr 2018 in gleicher Höhe bestehen bleiben.

 

 

Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2018:

 

Notwasserversorgung Leitung Kruft-Flugplatz

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Neubau/Umlegung Wasserleitung Flächenerschließung Bereich Reginaris

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Erschließung Stichstraße

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.

 

Planungskosten Gewerbeparkerweiterung

Die Maßnahme wird nach 2019 verschoben.