Beschluss:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde vorberaten.
2. Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von
21.892,32 EUR, sowie die
übrigen Gewinnvorträge, sollen in die allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
3. Den außer- und überplanmäßigen Ausgaben lt. Jahresabschluss 2017 wird nachträglich zugestimmt.
4. Der Werksausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung den Jahresabschluss
in der vorliegenden Form festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu
führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige
Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu
prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2017 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz. Hinsichtlich der gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebenen Schlussbesprechung wird auf Top 3 verwiesen.
Den Mitgliedern des Werksausschusses und der Verbandsversammlung liegt eine Kurzfassung des Prüfungsberichtes vor. Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH wird den Jahresabschluss in der Sitzung näher erläutern.
Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2017 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.581.783,53 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 21.892,32 EUR aus.
Es wird
empfohlen, den Gewinn in Höhe von 21.892,32
EUR, sowie die übrigen Gewinnvorträge, in die allgemeinen Rücklagen
einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 erteilt.
Der Jahresabschluss sowie die Verwendung des Jahresgewinnes ist gem. Betriebssatzung durch die Verbandsversammlung zu beschließen und vom Werksausschuss vorzuberaten.