Sitzung: 24.10.2018 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/014/2018
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die Revierleitung auf staatlicher
Ebene beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Am 23.01.2018 fand eine Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes
statt. Über die Thematik der zukünftigen Gestaltung der Revierleitung wurde
bereits dort beraten. Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen Bezug
genommen.
Die Mitglieder des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden haben darüber zu
entscheiden, ob die Revierleitung in Zukunft kommunal wahrgenommen werden soll;
bisher wurde diese von einem staatlichen Bediensteten durchgeführt.
In der Sitzung der Verbandsversammlung wurde über diese Thematik
folgender Beschluss gefasst:
„Es wird aktuell kein
Handlungsbedarf gesehen, eine Entscheidung über die Kommunalisierung zu
treffen. Die Entscheidung wird zunächst zurückgestellt.
Mit dem Urteil des
Bundesgerichtshofes über das Rundholzkartellverfahren, das voraussichtlich im
April diesen Jahres zu erwarten ist, werden gegebenenfalls neue Fakten entstehen.
Um sich mit den neuen Fakten
auseinanderzusetzen, wird im Herbst erneut eine Sitzung der Verbandsversammlung
des Forstzweckverbandes einberufen.
Das Forstamt Ahrweiler wird
gebeten, Anfang April die Stelle des neuen Revierleiters auf staatlicher Ebene
auszuschreiben, damit eine ausreichende Einarbeitungszeit gewährleistet ist.“
Das Urteil des Bundesgerichtshofes im Kartellverfahren gegen das Land
Baden- Württemberg wurde am 12.06.2018 verkündet.
Der Bundesgerichtshof hat sich nur mit verfahrensrechtlichen Fragen
auseinandergesetzt und keine inhaltlichen Prüfungen vorgenommen.
Es ergeben sich somit keine Auswirkungen auf die Durchführung der
vorgelagerten Dienstleistungen durch die Forstämter in Rheinland-Pfalz. Sie
können diese weiterhin für die waldbesitzenden Gemeinden durchführen.
Es wurde keine Pflicht zur Kommunalisierung begründet. Dies bedeutet,
dass die Revierleitung im Forstzweckverband auch weiterhin auf staatlicher
Ebene durchgeführt werden könnte.
Der Sachverhalt wird in der Sitzung durch die Vertreter des Forstamtes
Ahrweiler erläutert.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, die Revierleitung auf
staatlicher Ebene beizubehalten.