Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, die Revierleitung auf staatlicher Ebene beizubehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Am 23.01.2018 fand eine Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes statt. Über die Thematik der zukünftigen Gestaltung der Revierleitung wurde bereits dort beraten. Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen Bezug genommen.

 

Die Mitglieder des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden haben darüber zu entscheiden, ob die Revierleitung in Zukunft kommunal wahrgenommen werden soll; bisher wurde diese von einem staatlichen Bediensteten durchgeführt.

 

In der Sitzung der Verbandsversammlung wurde über diese Thematik folgender Beschluss gefasst:

 

„Es wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen, eine Entscheidung über die Kommunalisierung zu treffen. Die Entscheidung wird zunächst zurückgestellt.

 

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes über das Rundholzkartellverfahren, das voraussichtlich im April diesen Jahres zu erwarten ist, werden gegebenenfalls neue Fakten entstehen.

 

Um sich mit den neuen Fakten auseinanderzusetzen, wird im Herbst erneut eine Sitzung der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes einberufen.

 

Das Forstamt Ahrweiler wird gebeten, Anfang April die Stelle des neuen Revierleiters auf staatlicher Ebene auszuschreiben, damit eine ausreichende Einarbeitungszeit gewährleistet ist.“

 

Das Urteil des Bundesgerichtshofes im Kartellverfahren gegen das Land Baden- Württemberg wurde am 12.06.2018 verkündet.

Der Bundesgerichtshof hat sich nur mit verfahrensrechtlichen Fragen auseinandergesetzt und keine inhaltlichen Prüfungen vorgenommen.

 

Es ergeben sich somit keine Auswirkungen auf die Durchführung der vorgelagerten Dienstleistungen durch die Forstämter in Rheinland-Pfalz. Sie können diese weiterhin für die waldbesitzenden Gemeinden durchführen.

 

Es wurde keine Pflicht zur Kommunalisierung begründet. Dies bedeutet, dass die Revierleitung im Forstzweckverband auch weiterhin auf staatlicher Ebene durchgeführt werden könnte.

Der Sachverhalt wird in der Sitzung durch die Vertreter des Forstamtes Ahrweiler erläutert.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, die Revierleitung auf staatlicher Ebene beizubehalten.