Sitzung: 24.10.2018 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 963/008/2018
Sachverhalt:
Der Prozess der Neustrukturierung der Holzvermarktung ist im kommunalen
Bereich zwischenzeitlich weit gediehen. Die Grundsatzbeschlussfassungen sind in
vielen Gemeinde- und Stadträten bereits erfolgt oder stehen in Kürze auf der
Tagesordnung. Die Bereitschaft, sich in die jeweilige kommunale
Holzvermarktungsorganisation einzubringen, ist groß.
Die Förderrichtlinie wurde vom Land der EU-Kommission, über das
zuständige Bundesministerium, zur Notifizierung vorgelegt. Die Fördermittel
stehen über den Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Aber erst wenn
Brüssel grünes Licht gibt, kann die konkrete Umsetzung von Maßnahmen formal
eingeleitet werden.
Da Landesforsten die Verträge über Holz aus dem Kommunalwald, die im
Herbst 2018 letztmals abgeschlossen werden, im Jahr 2019 weiterhin individuell
kostenfrei abwickelt, ist allerdings „Versorgungssicherheit“ bis zur
Jahresmitte 2019 für alle Beteiligten gegeben.
In Bezug auf die Personalausstattung ist festzuhalten, dass bereits in
einigen Regionen Stellenausschreibungen für die Geschäftsführung, einen
Kundenbetreuer und mehrere Holzverkaufssachbearbeiter/-innen veröffentlicht
wurden.
Dies trifft u. a. auf die Holzvermarktungsorganisation Region Eifel zu.
Hier wurde Hillesheim als Standort der GmbH ausgewählt.
Bezüglich der
Holzvermarktungsorgansation Hunsrück-Mittelrhein ist zu berichten, dass hier
der Standort Rheinböllen bestimmt wurde.
Auf die
Zusammensetzung bzw. das Fortbestehen des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden
hat die Neustrukturierung der Holzvermarktung keine Auswirkung.
Der Brennholzverkauf an Eigenverbraucher wird weiterhin über die Ortsgemeinden und die Stadt abgewickelt.