Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Prozess der Neustrukturierung der Holzvermarktung ist im kommunalen Bereich zwischenzeitlich weit gediehen. Die Grundsatzbeschlussfassungen sind in vielen Gemeinde- und Stadträten bereits erfolgt oder stehen in Kürze auf der Tagesordnung. Die Bereitschaft, sich in die jeweilige kommunale Holzvermarktungsorganisation einzubringen, ist groß.

 

Die Förderrichtlinie wurde vom Land der EU-Kommission, über das zuständige Bundesministerium, zur Notifizierung vorgelegt. Die Fördermittel stehen über den Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Aber erst wenn Brüssel grünes Licht gibt, kann die konkrete Umsetzung von Maßnahmen formal eingeleitet werden.

 

Da Landesforsten die Verträge über Holz aus dem Kommunalwald, die im Herbst 2018 letztmals abgeschlossen werden, im Jahr 2019 weiterhin individuell kostenfrei abwickelt, ist allerdings „Versorgungssicherheit“ bis zur Jahresmitte 2019 für alle Beteiligten gegeben.

 

In Bezug auf die Personalausstattung ist festzuhalten, dass bereits in einigen Regionen Stellenausschreibungen für die Geschäftsführung, einen Kundenbetreuer und mehrere Holzverkaufssachbearbeiter/-innen veröffentlicht wurden.

 

Dies trifft u. a. auf die Holzvermarktungsorganisation Region Eifel zu. Hier wurde Hillesheim als Standort der GmbH ausgewählt.

 

Bezüglich der Holzvermarktungsorgansation Hunsrück-Mittelrhein ist zu berichten, dass hier der Standort Rheinböllen bestimmt wurde.

 

Auf die Zusammensetzung bzw. das Fortbestehen des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden hat die Neustrukturierung der Holzvermarktung keine Auswirkung.

 

Der Brennholzverkauf an Eigenverbraucher wird weiterhin über die Ortsgemeinden und die Stadt abgewickelt.