Sitzung: 24.10.2018 Rechnungsprüfungsausschuss Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/006/2018
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung:
- den
Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2017
festzustellen,
- dem
Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für den Forstzweckverband
Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 61.109,63 EUR ab und verschlechtert sich damit
um 33.799,63 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
27.310,00 EUR ausgewiesen war.
Dies ist insbesondere auf Mindererträge bei
der Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die
Verbandsmitglieder zurückzuführen.
Hier werden Pauschalbeträge berücksichtigt.
Die tatsächlichen Personalaufwendungen fallen jedoch teilweise geringer aus.
Der dadurch resultierende Finanzmittelüberschuss wurde in 2017 teilweise an die
Verbandsmitglieder entsprechend der Umlagesätze erstattet.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 58.217,81 EUR aus. Dieser setzt sich aus dem negativen Saldo der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie des negativen Saldos aus
Investitionstätigkeit zusammen.
Durch den Finanzmittelfehlbetrag vermindert sich die bestehende
Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf insgesamt 14.857,87 EUR.
Nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, welche durch die
Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem
Haushaltsjahr 2016 erfolgten keine Übertragungen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf nunmehr 20.834,11 EUR.