Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:

 

  1. den Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2017 festzustellen,
  2. dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für den Forstzweckverband Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 61.109,63 EUR ab und verschlechtert sich damit um 33.799,63 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 27.310,00 EUR ausgewiesen war.

 

Dies ist insbesondere auf Mindererträge bei der Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die Verbandsmitglieder zurückzuführen.

Hier werden Pauschalbeträge berücksichtigt. Die tatsächlichen Personalaufwendungen fallen jedoch teilweise geringer aus. Der dadurch resultierende Finanzmittelüberschuss wurde in 2017 teilweise an die Verbandsmitglieder entsprechend der Umlagesätze erstattet.

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 58.217,81 EUR aus. Dieser setzt sich aus dem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit zusammen.

 

Durch den Finanzmittelfehlbetrag vermindert sich die bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf insgesamt 14.857,87 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten keine Übertragungen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf nunmehr 20.834,11 EUR.