Sitzung: 23.10.2018 Hauptausschuss Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Neubau einer P+R Anlage mit
Buswendeschleife
Die
Stadt Mendig hat sich bereits im Jahr 2013 für den Neubau einer P+R-Anlage mit
Buswendeschleife in der Nähe des Kaiserbahnhofs ausgesprochen. Auf Grundlage
der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Büros Stadt, Land, Bahn wurde sich für
die Variante 1c ausgesprochen.
Aufgrund
der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans durch den Landkreis Mayen-Koblenz muss
die Buswendeschleife bis spätestens 31.12.2020 fertig gestellt sein, um das
ÖPNV-Angebot in der Stadt Mendig in der bestehenden Form aufrecht erhalten zu
können. Aus diesem Grunde wurde vereinbart, den erforderlichen Förderantrag
zeitnah zu stellen. Hierzu hatte vor einiger Zeit bereits ein erster
Abstimmungstermin mit Vertretern von Kreisverwaltung und ÖPNV – Unternehmen
stattgefunden. Im Rahmen dieses Termins wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des
Förderantrags eine Verkehrserhebung mit Reisendenbefragung nach Vorgaben des
LBM vorzulegen ist. Nach den Richtlinien des Landesbetriebs muss diese im
Zeitraum Oktober-März stattfinden. Am 24.10.2018 findet ein weiterer Termin in
der Angelegenheit ÖPNV-Nahverkehrsplan in Koblenz statt, bei der auch der
aktuelle Sachstand zur o.g. Maßnahme vorgestellt und besprochen werden
soll.
Um
den Förderantrag schnellstmöglich stellen zu können und das ÖPNV Angebot in der
Stadt Mendig nicht zu gefährden sollte die o.g. Erhebung kurzfristig
durchgeführt werden.
Das
Büro Stadt, Land, Bahn hatte ein Angebot für die o.g. Leistungen vorgelegt und
zugesagt, dass die Erhebung noch im Oktober durchführen und abschließen könne.
Andernfalls müsste eine Verschiebung in die Monate Dez.-Jan. erfolgen. Dies
hätte einen weiteren Verzug für die Einreichung des Förderantrags und damit
auch auf die termingerechte Umsetzung der Maßnahme zur Folge und kann aus Sicht
der Stadt Mendig nicht gewünscht sein. Das Angebot des Büros Stadt, Land, Bahn
belief sich hierfür auf 4.500 EUR (5.355 EUR brutto). Aufgrund einer
Nachverhandlung durch den Stadtbürgermeister wurde der Angebotspreis auf einen
Festbetrag i.H.v. 4.200 EUR (4.998 EUR brutto) reduziert.
Von
Seiten der Förderstelle wurde auf Nachfrage bestätigt, dass für die
ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Erhebungen
Fachkenntnisse erforderlich sind und aus diesem Grunde auch die Beauftragung
eines Fachbüros zu empfehlen ist.
Der
Stadtbürgermeister hat den Sachverhalt am 11. und 12.10.2018 mit den
Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden besprochen und das Benehmen i.S.d. § 48
GemO hergestellt. Es wurde sich mehrheitlich für eine kurzfristige Beauftragung
ausgesprochen.
Die
Vergabeentscheidung wurde als Eilentscheidung nach § 48 Gemeindeordnung (GemO) getroffen.
Der Bürgermeister kann in Angelegenheiten, deren Erledigung
nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder
des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den
Beigeordneten anstelle des Gemeinderats oder des Ausschusses entscheiden. Die
Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den
Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich
mitzuteilen.
Die
Verwaltung hat den Auftrag im Namen der Stadt Mendig auch umgehend erteilt, sodass die Erhebung bereits in der KW. 42
stattfinden konnte.
Der
Ausschuss nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis.