Beschluss: zur Kenntnis genommen

Neubau einer P+R Anlage mit Buswendeschleife

Die Stadt Mendig hat sich bereits im Jahr 2013 für den Neubau einer P+R-Anlage mit Buswendeschleife in der Nähe des Kaiserbahnhofs ausgesprochen. Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Büros Stadt, Land, Bahn wurde sich für die Variante 1c ausgesprochen.

 

Aufgrund der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans durch den Landkreis Mayen-Koblenz muss die Buswendeschleife bis spätestens 31.12.2020 fertig gestellt sein, um das ÖPNV-Angebot in der Stadt Mendig in der bestehenden Form aufrecht erhalten zu können. Aus diesem Grunde wurde vereinbart, den erforderlichen Förderantrag zeitnah zu stellen. Hierzu hatte vor einiger Zeit bereits ein erster Abstimmungstermin mit Vertretern von Kreisverwaltung und ÖPNV – Unternehmen stattgefunden. Im Rahmen dieses Termins wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Förderantrags eine Verkehrserhebung mit Reisendenbefragung nach Vorgaben des LBM vorzulegen ist. Nach den Richtlinien des Landesbetriebs muss diese im Zeitraum Oktober-März stattfinden. Am 24.10.2018 findet ein weiterer Termin in der Angelegenheit ÖPNV-Nahverkehrsplan in Koblenz statt, bei der auch der aktuelle Sachstand zur o.g. Maßnahme vorgestellt und besprochen werden soll. 

Um den Förderantrag schnellstmöglich stellen zu können und das ÖPNV Angebot in der Stadt Mendig nicht zu gefährden sollte die o.g. Erhebung kurzfristig durchgeführt werden.

Das Büro Stadt, Land, Bahn hatte ein Angebot für die o.g. Leistungen vorgelegt und zugesagt, dass die Erhebung noch im Oktober durchführen und abschließen könne. Andernfalls müsste eine Verschiebung in die Monate Dez.-Jan. erfolgen. Dies hätte einen weiteren Verzug für die Einreichung des Förderantrags und damit auch auf die termingerechte Umsetzung der Maßnahme zur Folge und kann aus Sicht der Stadt Mendig nicht gewünscht sein. Das Angebot des Büros Stadt, Land, Bahn belief sich hierfür auf 4.500 EUR (5.355 EUR brutto). Aufgrund einer Nachverhandlung durch den Stadtbürgermeister wurde der Angebotspreis auf einen Festbetrag i.H.v. 4.200 EUR (4.998 EUR brutto) reduziert.

 

Von Seiten der Förderstelle wurde auf Nachfrage bestätigt, dass für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Erhebungen Fachkenntnisse erforderlich sind und aus diesem Grunde auch die Beauftragung eines Fachbüros zu empfehlen ist.

 

Der Stadtbürgermeister hat den Sachverhalt am 11. und 12.10.2018 mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden besprochen und das Benehmen i.S.d. § 48 GemO hergestellt. Es wurde sich mehrheitlich für eine kurzfristige Beauftragung ausgesprochen.

 

Die Vergabeentscheidung wurde als Eilentscheidung nach §  48 Gemeindeordnung (GemO) getroffen.

 

Der Bürgermeister kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats oder des Ausschusses entscheiden. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Verwaltung hat den Auftrag im Namen der Stadt Mendig auch umgehend erteilt,  sodass die Erhebung bereits in der KW. 42 stattfinden konnte.

 

Der Ausschuss nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis.