Sitzung: 17.10.2018 Rechnungsprüfungsausschuss Konversion
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/011/2018
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den
Gesamtabschluss geprüft. Der Gesamtabschluss einschließlich des Gesamtanhangs
sowie die den Gesamtabschluss erläuternden Anlagen - unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - und der Gesamtrechenschaftsbericht
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Gesamtvermögens-, Gesamtschulden-,
Gesamtertrags- und Gesamtfinanzlage des Zweckverbandes und der in den
Gesamtabschluss einbezogenen Tochterorganisationen.
Die Richtigkeit der Prüfung gem. § 113 GemO
wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt. Der Gesamtabschluss ist
der Verbandsversammlung nach § 109 Abs. 8 GemO zur Kenntnis vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gem. § 109 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der
Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung,
haben die Gemeinden spätestens zum 31. Dezember 2015 einen Gesamtabschluss
aufzustellen. Dabei wird nach Abs. 1 vorausgesetzt, dass mindestens eine Tochterorganisation
der Gemeinde unter dem beherrschenden Einfluss oder maßgeblichen Einfluss der
Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres und des vorausgegangenen Haushaltsjahres
steht. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982, in der zurzeit geltenden Fassung,
gelten die §§ 78 bis 110 und 112 bis 116 der GemO auch für Zweckverbände.
Der Eigenbetrieb Wasserwerk sowie der Eigenbetrieb Abwasserwerk des
Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig stehen unter beherrschendem Einfluss
(Anteil
von jeweils mehr als 50 %) des
Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig. Tochterorganisationen von
untergeordneter Bedeutung (Bilanzsumme unter 3 % der Bilanzsumme der
Mutterorganisation) brauchen in
den Gesamtabschluss nicht einbezogen zu werden. Für die beiden Eigenbetriebe
liegt keine untergeordnete Bedeutung vor. Somit ist für die beiden
Tochterunternehmen eine Vollkonsolidierung vorzunehmen.
Aufgabe des Gesamtabschlusses ist es, Informationen über die gesamte Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde/des Zweckverbandes und
ihrer Tochterorganisationen, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist
und einen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss hat, so darzustellen, als
ob es sich um eine einzige Einheit (Konzernabschluss) handeln würde.
Der Gesamtabschluss 2016 des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig
wurde nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG), der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach § 110 Abs. 2 Satz 2 vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses baut auf den Prüfungen der
Einzelabschlüsse auf, dabei sollen die Prüfungsinhalte aus der Einzelabschlussprüfung
nicht wiederholt werden.
Der Jahresabschluss 2016 des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig
(Mutterunternehmen) wird am 17.10.2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Die Feststellung und Entlastungserteilung ist in der Sitzung der
Verbandsversammlung vom 07.11.2018 vorgesehen.
Die Jahresabschlüsse 2016 des Eigenbetriebes Wasserwerk und Abwasserwerk
(Tochterunternehmen) wurden im Jahr 2017 durch die beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH, Koblenz geprüft.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk für beide Jahresabschlüsse erteilt. Die Jahresabschlüsse
wurden in der Sitzung des Werksausschusses vom 16.11.2017 vorberaten und in der
Sitzung der Verbandsversammlung vom 16.11.2017 beschlossen.
Die Gesamtergebnisrechnung
2016 schließt mit einem Jahresüberschuss von 7.232,20 EUR ab.
Der Finanzmittelfehlbetrag von 439.861,57 EUR wurde aus
Liquiditätsmitteln der Einheitskasse gedeckt. Der Finanzmittelfehlbetrag konnte
um 124.343,34 EUR reduziert werden.
Das Eigenkapital beläuft sich auf 1.108,39 EUR.
Der Gesamtabschluss ist der Verbandsversammlung nach § 109 Abs. 8 GemO
lediglich zur Kenntnis vorzulegen. Eine Entlastung für den Gesamtabschluss ist
nicht erforderlich.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfung des Gesamtabschlusses
vorgenommen.