Sachverhalt:
Das Ratsmitglied Leo Heinen hat mit Schreiben vom 20.09.2018 sein Mandat
im Stadtrat Mendig niedergelegt. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen 2014
(Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen) soll Frau Ivette Mittler in den Stadtrat
nachrücken. Frau Mittler hat mit Schreiben vom 22.09.2018 ihr Mandat
angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das
Ratsmitglied vor Eintritt in die öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich für die
Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Stadt Mendig.