Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Das Ratsmitglied Leo Heinen hat mit Schreiben vom 20.09.2018 sein Mandat im Stadtrat Mendig niedergelegt. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen 2014 (Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen) soll Frau Ivette Mittler in den Stadtrat nachrücken. Frau Mittler hat mit Schreiben vom 22.09.2018 ihr Mandat angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das Ratsmitglied vor Eintritt in die öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.