Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thür erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu o.g. Bauvorhaben.

ODER

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

 

Winfried Berresheim, Ralf Berresheim

 

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flur 15, Flurstück 35/2 die vorhandene Scheune um zu nutzen. Entstehen soll ein Laufstall für Großvieh und es soll ein überdachter Futtergang (ca. 12m x 4m) errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB der Ortsgemeinde Thür und muss sich somit gem. § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.

Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine gemischte Baufläche aus (Misch-/Dorfgebiet).

Dieser Bereich kann durch die derzeitige Nutzung als ein Dorfgebiet im Wandel bezeichnet werden.

Daher können landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude hier zulässig sein.

 

Gem. § 15 Abs. 1 BauNVO können bauliche und sonstige Anlagen im Einzelfall unzulässig sein, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden.

 

Das nun beantragte Vorhaben ist als Erweiterung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes vorgesehen. Die geplante Tierhaltung soll im rückwertigen Teil des Grundstücks stattfinden; im Anschluss liegt zurzeit eine Ackerfläche. Die nach der Ackerfläche nächsten Wohngebäude befinden sich in ca. 90 m Entfernung in östlicher Richtung.