Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“. Der Geltungsbereich ergibt
sich aus dem oben aufgeführten Lageplan.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Das ehemalige Gasthaus „Zur Traube“ liegt unmittelbar an der
Fallerstraße und steht seit einigen Jahren leer. Um negative Entwicklungen zu
vermeiden, hatte die Ortsgemeinde das Gebäude erworben.
Bemühungen einen geeigneten Käufer für das Gebäude zu finden, sind
–nicht zuletzt wegen des schlechten Gesamtzustands- mehrfach gescheitert.
Um die Fläche im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung sinnvoll
nutzen zu können, beabsichtigt die Gemeinde nun die Veräußerung des Anwesens an
einen Investor. Dieser beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
(altengerechtes Wohnen) mit bis zu 6 Wohneinheiten und Praxisräumen.
Da sich die angestrebte Ausprägung des Gebäudes nach Angabe der
Kreisverwaltung nicht in die Umgebung einfügt, ist für den betreffenden Bereich
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen, damit das Vorhaben umgesetzt
werden kann.