Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem oben aufgeführten Lageplan.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Das ehemalige Gasthaus „Zur Traube“ liegt unmittelbar an der Fallerstraße und steht seit einigen Jahren leer. Um negative Entwicklungen zu vermeiden, hatte die Ortsgemeinde das Gebäude erworben.

Bemühungen einen geeigneten Käufer für das Gebäude zu finden, sind –nicht zuletzt wegen des schlechten Gesamtzustands- mehrfach gescheitert.

 

Um die Fläche im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung sinnvoll nutzen zu können, beabsichtigt die Gemeinde nun die Veräußerung des Anwesens an einen Investor. Dieser beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (altengerechtes Wohnen) mit bis zu 6 Wohneinheiten und Praxisräumen.

Da sich die angestrebte Ausprägung des Gebäudes nach Angabe der Kreisverwaltung nicht in die Umgebung einfügt, ist für den betreffenden Bereich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen, damit das Vorhaben umgesetzt werden kann.