Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Kommunalagentur NRW zu beauftragen, ein entsprechendes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Fahrzeugtypen DLK 18/12 alternativ DLK 23/12 durchzuführen. Die Ausschreibung soll für ein wiederaufbereitetes Fahrzeug (auch bezeichnet als „Refurbishment-Fahrzeug“) oder vergleichbares Gebrauchtfahrzeug bis zu einer betraglichen Höchstgrenze von 250.000 EUR und einem Testat des Prüfdienstes der Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP durchgeführt werden, der diesem Altfahrzeug eine Förderfähigkeit im Sinne der rheinland-pfälzischen Förderrichtlinien attestiert.

 

Bevor hierzu ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet wird, ist die Verwaltung aufgefordert, an die Bewilligungsbehörde einen Antrag auf Zuwendung sowie einen Ausnahmeantrag hinsichtlich der Förderung derartiger Fahrzeuge zu stellen und auch einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung von ca. 8.000 EUR für die Ausschreibung der Drehleiter zu. Die Kosten für die Anschaffung der Drehleiter von ca. 250.000 EUR sind im Haushaltsplan des Jahres 2019 einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

20

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Mendig prüft derzeit intensiv die Notwendigkeit zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs/Drehleiter für den Feuerwehrstandort Mendig.

 

Die Stadt Mendig ist für Brandgefahren in die Risikoklasse 3 eingestuft. Diese Risikoklasse sieht nach der geltenden Feuerwehrverordnung RLP (verbunden mit der Anlage 2 sowie den Fußnoten 3 und 4) ein entsprechendes Hubrettungsfahrzeug vor, falls es bei bewohnten Gebäuden zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges erforderlich ist. Dabei muss dieses Hubrettungsfahrzeug im Rahmen der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges innerhalb einer Frist von 8 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen.

Werden Hubrettungsfahrzeuge nur als Arbeitsgeräte bei der Brandbekämpfung und beim Rüsteinsatz benötigt, ist es ausreichend, wenn sie als überörtliches Einsatzmittel im Rahmen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Kommunen untereinander innerhalb von 25 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen.

 

Bis vor 3 – 4 Jahren stellte die in Betrieb befindliche Anhängerleiter den zweiten Rettungsweg noch in einer Vielzahl von Fällen sicher. Diese Anhängeleiter wurde auf Grund technischer Defekten vom Prüfdienst außer Dienst gestellt. Eine neue Beschaffung ist nicht mehr möglich, da Anhängeleitern in Rheinland-Pfalz nicht mehr zugelassen sind.

 

Bei den Kontaktaufnahmen mit der ADD Trier und auch mit dem rheinland-pfälzischen Innenministerium wurde von dort übereinstimmend die Empfehlung ausgesprochen, eine örtliche Bestandsaufnahme des Baubestandes durchzuführen hinsichtlich „kritischer Objekte“ (Gebäude mit Aufenthaltsräumen, die mit tragbaren Leitern nicht erreichbar sind und die über keinen zweiten Rettungsweg verfügen). Insbesondere das Innenministerium RLP wurde dabei in der Fragestellung zur Notwendigkeit einer Fahrzeuganschaffung recht konkret. Von dort wurde im Zusammenhang mit der Empfehlung zur Überprüfung des Gebäudebestands die Aussage getroffen, „sollten Sie (mehr als 10) Gebäude ohne vorhandenen 2. Rettungs-weg feststellen und dieser auch nicht über die tragbaren Leitern der Feuerwehr gewährleistet ist, könnten Sie sodann prüfen, ob innerhalb der Einsatzgrundzeit von 8 min ein benachbartes Hubrettungsfahrzeug (z.B. aus Mayen) vor Ort sein kann. Falls nicht, müssen Sie ein entsprechendes eigenes Hubrettungsfahrzeug beschaffen.“

 

Die Ortsbegehung wurde gemeinsam mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, vertreten durch Herrn Dausner (Brandschutztechnischer Bediensteter) und Herrn Kreisfeuerwehrinspekteur Rainer Nell sowie der VGV Mendig, vertreten durch Herrn  Bauamtsleiter Andreas Loeb und den ehem. Feuerwehrsachbearbeiter Stefan Hilger und dem Wehrleiter der Verbandsgemeinde Stephan Schüller u. dem örtlichen Wehrführer Jörg Krempuls durchgeführt.

 

Im Nachgang zur Begehung wurde seitens des Herrn Dausner und des Herrn Nell eine Stellungnahme angefertigt. Hier wird aus deren Sicht die Einschätzung erhoben, dass aufgrund der Vielzahl der festgestellten Objekte die bestehende Problematik nur durch die Anschaffung einer Drehleiter gelöst werden könnte. Aufgrund der Vielzahl der bei der Ortsbegehung festgestellten, mitunter kritischen, Objekte muss die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für den Bereich Mendig somit bejaht werden.

 

Angesichts des grds. vom Verbandsgemeinderat Mendig vorzunehmenden Abwägungsprozesses, ob eine Drehleiter anzuschaffen ist oder nicht, ist damit letztlich eine sogenannte „Ermessensreduzierung auf Null“ eingetreten, was bedeutet, dass ein befürwortender VG-Ratsbeschluss für eine Fahrzeugbeschaffung (auch im Hinblick auf die dargestellte Aussage des Innenministeriums RLP) letztlich unumgänglich ist.

 

Einleitend ist bei den zugelassenen Hubrettungsfahrzeugen grds. festzuhalten, dass seitens der VG für Mendig nach den bestehenden Förderrichtlinien eine DLK 18/12 zur Beschaffung ansteht. Hierfür gewährt das Land eine Förderung von 167.000 EUR. Gleichwohl könnte die VG aber auch freiwillig ein größeres (und damit i.d.R. auch hochpreisigeres) Leiterfahrzeug (z.B. eine DLK 23/12) anschaffen. Die vorgenannte Landesförderung bliebe dabei aber immer noch auf den besagten 167.000 EUR für die eigentlich zustehende DLK 18/12 limitiert.

 

Bei der Beschaffung einer Drehleiter gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich im Hauptmerkmal durch die Länge und Art des Auszugs unterscheiden.

 

Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.08.2018 bereits über die Problematik sowie der Fahrzeugunterschiede beraten. Hierbei hat der Feuerwehrausschuss ebenfalls intensiv die Möglichkeiten bezüglich der Anschaffung einer Drehleiter zur Miete, als Neufahrzeug sowie als Gebrauchtfahrzeug beraten. Nach Abwägung der Sachlage insbesondere der wirtschaftlichen Aspekte empfiehlt der Feuerwehrausschuss dem Verbandsgemeinderat Mendig die Anschaffung eines gebrauchten Drehleiterfahrzeuges für den Feuerwehr-Standort Mendig.

 

Des Weiteren wird empfohlen, die Kommunalagentur NRW zu beauftragen, ein entsprechendes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Fahrzeugtypen DLK 18/12 alternativ DLK 23/12 durchzuführen. Die Ausschreibung soll für ein wiederaufbereitetes Fahrzeug (auch bezeichnet als „Refurbishment-Fahrzeug“) oder vergleichbares Gebrauchtfahrzeug bis zu einer betraglichen Höchstgrenze von 250.000 EUR und einem Testat des Prüfdienstes der Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP durchgeführt werden, der diesem Altfahrzeug eine Förderfähigkeit im Sinne der rheinland-pfälzischen Förderrichtlinien attestiert