Sitzung: 12.09.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/072/2018
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Kommunalagentur NRW zu
beauftragen, ein entsprechendes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den
Fahrzeugtypen DLK 18/12 alternativ DLK 23/12 durchzuführen. Die Ausschreibung
soll für ein wiederaufbereitetes Fahrzeug (auch bezeichnet als
„Refurbishment-Fahrzeug“) oder vergleichbares Gebrauchtfahrzeug bis zu einer
betraglichen Höchstgrenze von 250.000 EUR und einem Testat des Prüfdienstes der
Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP durchgeführt werden, der
diesem Altfahrzeug eine Förderfähigkeit im Sinne der rheinland-pfälzischen
Förderrichtlinien attestiert.
Bevor hierzu ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren in die Wege
geleitet wird, ist die Verwaltung aufgefordert, an die Bewilligungsbehörde
einen Antrag auf Zuwendung sowie einen Ausnahmeantrag hinsichtlich der
Förderung derartiger Fahrzeuge zu stellen und auch einen Antrag auf vorzeitigen
Maßnahmenbeginn.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung von ca.
8.000 EUR für die Ausschreibung der Drehleiter zu. Die Kosten für die
Anschaffung der Drehleiter von ca. 250.000 EUR sind im Haushaltsplan des Jahres
2019 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
20 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Mendig prüft derzeit intensiv die Notwendigkeit zur
Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs/Drehleiter für den Feuerwehrstandort
Mendig.
Die Stadt Mendig ist für Brandgefahren in die Risikoklasse 3 eingestuft.
Diese Risikoklasse sieht nach der geltenden Feuerwehrverordnung RLP (verbunden
mit der Anlage 2 sowie den Fußnoten 3 und 4) ein entsprechendes Hubrettungsfahrzeug
vor, falls es bei bewohnten Gebäuden zur Sicherstellung eines zweiten
Rettungsweges erforderlich ist. Dabei muss dieses Hubrettungsfahrzeug im Rahmen
der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges innerhalb einer Frist von 8
Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen.
Werden Hubrettungsfahrzeuge nur als Arbeitsgeräte bei der Brandbekämpfung
und beim Rüsteinsatz benötigt, ist es ausreichend, wenn sie als überörtliches
Einsatzmittel im Rahmen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Kommunen
untereinander innerhalb von 25 Minuten nach der Alarmierung an der
Einsatzstelle eintreffen.
Bis vor 3 – 4 Jahren stellte die in Betrieb befindliche Anhängerleiter
den zweiten Rettungsweg noch in einer Vielzahl von Fällen sicher. Diese
Anhängeleiter wurde auf Grund technischer Defekten vom Prüfdienst außer Dienst
gestellt. Eine neue Beschaffung ist nicht mehr möglich, da Anhängeleitern in
Rheinland-Pfalz nicht mehr zugelassen sind.
Bei den Kontaktaufnahmen mit der ADD Trier und auch mit dem rheinland-pfälzischen
Innenministerium wurde von dort übereinstimmend die Empfehlung ausgesprochen,
eine örtliche Bestandsaufnahme des Baubestandes durchzuführen hinsichtlich
„kritischer Objekte“ (Gebäude mit Aufenthaltsräumen, die mit tragbaren Leitern
nicht erreichbar sind und die über keinen zweiten Rettungsweg verfügen).
Insbesondere das Innenministerium RLP wurde dabei in der Fragestellung zur
Notwendigkeit einer Fahrzeuganschaffung recht konkret. Von dort wurde im
Zusammenhang mit der Empfehlung zur Überprüfung des Gebäudebestands die Aussage
getroffen, „sollten Sie (mehr als 10)
Gebäude ohne vorhandenen 2. Rettungs-weg feststellen und dieser auch nicht über
die tragbaren Leitern der Feuerwehr gewährleistet ist, könnten Sie sodann
prüfen, ob innerhalb der Einsatzgrundzeit von 8 min ein benachbartes
Hubrettungsfahrzeug (z.B. aus Mayen) vor Ort sein kann. Falls nicht, müssen
Sie ein entsprechendes eigenes Hubrettungsfahrzeug beschaffen.“
Die Ortsbegehung wurde gemeinsam mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
vertreten durch Herrn Dausner (Brandschutztechnischer Bediensteter) und Herrn
Kreisfeuerwehrinspekteur Rainer Nell sowie der VGV Mendig, vertreten durch
Herrn Bauamtsleiter Andreas Loeb und den
ehem. Feuerwehrsachbearbeiter Stefan Hilger und dem Wehrleiter der Verbandsgemeinde
Stephan Schüller u. dem örtlichen Wehrführer Jörg Krempuls durchgeführt.
Im Nachgang zur Begehung wurde seitens des Herrn Dausner und des Herrn
Nell eine Stellungnahme angefertigt. Hier wird aus deren Sicht die Einschätzung
erhoben, dass aufgrund der Vielzahl der festgestellten Objekte die bestehende
Problematik nur durch die Anschaffung einer Drehleiter gelöst werden könnte.
Aufgrund der Vielzahl der bei der Ortsbegehung festgestellten, mitunter
kritischen, Objekte muss die Notwendigkeit zur Anschaffung eines
Hubrettungsfahrzeuges für den Bereich Mendig somit bejaht werden.
Angesichts des grds. vom Verbandsgemeinderat Mendig vorzunehmenden
Abwägungsprozesses, ob eine Drehleiter anzuschaffen ist oder nicht, ist damit
letztlich eine sogenannte „Ermessensreduzierung
auf Null“ eingetreten, was bedeutet, dass ein befürwortender
VG-Ratsbeschluss für eine Fahrzeugbeschaffung (auch im Hinblick auf die
dargestellte Aussage des Innenministeriums RLP) letztlich unumgänglich ist.
Einleitend ist bei den zugelassenen Hubrettungsfahrzeugen grds.
festzuhalten, dass seitens der VG für Mendig nach den bestehenden
Förderrichtlinien eine DLK 18/12 zur Beschaffung ansteht. Hierfür gewährt das
Land eine Förderung von 167.000 EUR. Gleichwohl könnte die VG aber auch
freiwillig ein größeres (und damit i.d.R. auch hochpreisigeres) Leiterfahrzeug
(z.B. eine DLK 23/12) anschaffen. Die vorgenannte Landesförderung bliebe dabei
aber immer noch auf den besagten 167.000 EUR für die eigentlich zustehende DLK
18/12 limitiert.
Bei der Beschaffung einer Drehleiter gibt es unterschiedliche
Möglichkeiten, die sich im Hauptmerkmal durch die Länge und Art des Auszugs
unterscheiden.
Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.08.2018 bereits über
die Problematik sowie der Fahrzeugunterschiede beraten. Hierbei hat der
Feuerwehrausschuss ebenfalls intensiv die Möglichkeiten bezüglich der
Anschaffung einer Drehleiter zur Miete, als Neufahrzeug sowie als
Gebrauchtfahrzeug beraten. Nach Abwägung der Sachlage insbesondere der wirtschaftlichen
Aspekte empfiehlt der Feuerwehrausschuss dem Verbandsgemeinderat Mendig die
Anschaffung eines gebrauchten Drehleiterfahrzeuges für den Feuerwehr-Standort
Mendig.
Des Weiteren wird empfohlen, die Kommunalagentur NRW zu beauftragen, ein
entsprechendes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Fahrzeugtypen DLK
18/12 alternativ DLK 23/12 durchzuführen. Die Ausschreibung soll für ein
wiederaufbereitetes Fahrzeug (auch bezeichnet als „Refurbishment-Fahrzeug“)
oder vergleichbares Gebrauchtfahrzeug bis zu einer betraglichen Höchstgrenze
von 250.000 EUR und einem Testat des Prüfdienstes der Landes Feuerwehr- und
Katastrophenschutzschule RLP durchgeführt werden, der diesem Altfahrzeug eine
Förderfähigkeit im Sinne der rheinland-pfälzischen Förderrichtlinien attestiert