Sitzung: 12.09.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/070/2018
Beschluss:
- Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemäß § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Beschluss:
- Der Verbandsgemeinderat beschließt, für die Elternvertretung der
Grundschule Thür, Frau Helene Dick als neues Mitglied in den
Schulträgerausschuss zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
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- Der
Verbandsgemeinderat beschließt Frau Claudia Pauken als Stellvertreterin
für Helene Dick in den Schulträgerausschuss zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Grundschule Thür hat einen neuen Elternbeirat
gewählt. Als neue Vertreterin der Eltern im Schulträgerausschuss wurde Frau
Helene Dick, wohnhaft in Thür, gewählt. Als Stellvertreterin wurde Frau Claudia
Pauken, wohnhaft in Thür, bestimmt.
Der § 90 Abs. 2 SchulG regelt die Besetzung des
Schulträgerausschusses hinsichtlich der Besetzung der Elternvertreter. Es wird
vorgeschlagen, die von der Grundschule Thür genannten Personen in den
Schulträgerausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und
grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine
offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden
Mitglieder des Rates erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt eine Wahl durch
offene Abstimmung.