Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemäß § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, für die Elternvertretung der Grundschule Thür, Frau Helene Dick als neues Mitglied in den Schulträgerausschuss zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt Frau Claudia Pauken als Stellvertreterin für Helene Dick in den Schulträgerausschuss zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Grundschule Thür hat einen neuen Elternbeirat gewählt. Als neue Vertreterin der Eltern im Schulträgerausschuss wurde Frau Helene Dick, wohnhaft in Thür, gewählt. Als Stellvertreterin wurde Frau Claudia Pauken, wohnhaft in Thür, bestimmt.

 

Der § 90 Abs. 2 SchulG regelt die Besetzung des Schulträgerausschusses hinsichtlich der Besetzung der Elternvertreter. Es wird vorgeschlagen, die von der Grundschule Thür genannten Personen in den Schulträgerausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt eine Wahl durch offene Abstimmung.