Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für das Gebiet der Gemeinde Thür im Nachgang zum Hochwasservorsorgekonzept Kellbach/Bellbach, da die dortigen Ergebnisse in das Thürer Konzept einfließen sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Stellung eines Förderantrages an das Land Rheinland-Pfalz einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

In den Jahren 2016 und 2017 ist es durch starke Unwetter bereits mehrfach zu heftigen Überschwemmungen im gesamten Bundesgebiet gekommen. Auch in der Verbandsgemeinde Mendig und den umliegenden Kommunen sind durch Starkregen die vorhandenen Gewässer zeitweise über die Ufer getreten.

 

Hochwasser kann ungeahnte Ausmaße annehmen und kann nahezu jeden treffen. Die jüngsten Ereignisse haben die Kommunen wie auch die Bevölkerung überraschend getroffen und teilweise große Schäden verursacht. Das Land RLP empfiehlt den Gemeinden daher, Hochwasserschutzkonzepte zu erstellen und hat eigens hierfür ein entsprechendes Förderprogramm ins Leben gerufen.

 

Hochwasservorsorge ist Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Gemeinden haben dafür Sorge zu tragen, dass - auch bei extremen Hochwasserereignissen - Schäden minimiert werden und insbesondere die Menschen nicht zu Schaden kommen. Das zuständige Ministerium warnt vor blindem Aktionismus in dieser Angelegenheit und rät vielmehr dazu, entsprechende Konzepte zu erarbeiten, die das Problem ganzheitlich beleuchten und sinnvolle Lösungsansätze beinhalten soll.

 

Die Verbandsgemeinde Mendig hat aus diesem Grunde bereits 2016 die Erstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich des Kellbachs und Bellbachs beschlossen und auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Landkreis Mayen-Koblenz, der Stadt Mayen und den Verbandsgemeinden Adenau, Brohltal, Kelberg und Vordereifel befindet sich die Verbandsgemeinde Mendig zudem in der Erstellung eines Konzeptes für den Bereich von Nette und Nitzbach, einschließlich der Nebengewässer.

 

Auch die Gemeinde Thür hat in der Vergangenheit bereits mehrfach mit den Folgen der Starkregenereignisse zu kämpfen. Zuletzt ist dies Anfang Juni der Fall gewesen.

Zuletzt waren im Juni dieses Jahres die Straßenzüge „Rabenbergstr.“, „Segbachstr.“ und „Kirchstr.“ von Sturzfluten betroffen. Durch ein sommerliches Gewitterereignis mit einhergehendem Starkregen stand das Wasser in den genannten Straßen innerhalb weniger Minuten zentimeterhoch. Neben dem Segbach beeinflussten auch Außengebietszuflüsse die Hochwassersituation.

 

Dies verdeutlicht, dass nicht nur von den eigentlichen Gewässern (Segbach und Thürer Bach) eine Gefahr ausgeht, sondern auch fernab hiervon Schäden für technische und soziale Infrastrukturen resultieren können. Vor allem im Oberdorf sind viele Bereiche mit großen angrenzenden Außengebietsflächen und hohem Gefälle.

Aus diesem Grunde wird von Seiten der Ortsgemeinde die Notwendigkeit gesehen, für das gesamte Gebiet der Ortsgemeinde ein örtliches Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept aufzustellen.

 

Der Gemeinderat Thür hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 hierüber beraten. Von Seiten der Gemeinde wurde die Notwendigkeit gesehen und der Antrag an die Verbandsgemeinde gestellt, für das Gebiet der Ortsgemeinde Thür ein örtliches Hochwasserschutzkonzept aufzustellen.

 

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Erstellung von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten mit 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Wie in den bisherigen Fällen wäre auch in diesem Fall wieder ein Fachbüro mit der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes zu beauftragen. Für die Antragstellung sind im Vorfeld mehrere Honorarangebote einzuholen.