Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat billigt den Entwurf des Lärmaktionsplanes aus August 2018 und beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die Beratungen in den Jahren 2008 und 2013 wird Bezug genommen.

 

Zur Erinnerung wird nochmals auf folgendes hingewiesen:

 

Am 18.07.2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ - kurz: Umgebungslärmrichtlinie – in Kraft.

 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten seit 2008, regelmäßig (spätestens alle 5 Jahre) den Lärm an Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnlinien, an Großflughäfen und in Ballungsräumen zu kartieren und Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen begegnet werden kann. Die Richtlinie wurde mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG), §§ 47a bis f  in deutsches Recht umgesetzt.

 

Mit der Bearbeitung der Lärmaktionsplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Mendig wurde das schalltechnische Ingenieurbüro Pies aus Boppard beauftragt.

 

Der nun vorliegende Entwurf umfasst die Stufen 1 bis 3.

Nach Billigung des Entwurfes können die Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.