Sitzung: 12.09.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/061/2018
Beschluss:
Der Rat billigt den Entwurf des Lärmaktionsplanes aus August 2018 und
beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Auf die Beratungen
in den Jahren 2008 und 2013 wird Bezug genommen.
Zur Erinnerung wird
nochmals auf folgendes hingewiesen:
Am 18.07.2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ - kurz:
Umgebungslärmrichtlinie – in Kraft.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten seit
2008, regelmäßig (spätestens alle 5 Jahre) den Lärm an Hauptverkehrsstraßen und
Haupteisenbahnlinien, an Großflughäfen und in Ballungsräumen zu kartieren und
Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
begegnet werden kann. Die Richtlinie wurde mit Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG), §§ 47a bis f in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Bearbeitung der Lärmaktionsplanung für das Gebiet der
Verbandsgemeinde Mendig wurde das schalltechnische Ingenieurbüro Pies aus
Boppard beauftragt.
Der nun vorliegende
Entwurf umfasst die Stufen 1 bis 3.
Nach Billigung des
Entwurfes können die Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.