Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

-       Herr Ammel berichtet über die neue Seniorenbetreuung „Pro Mendig“, welche unter Vorsitz von Herrn Karl Gunkel in Mendig gegründet wurde.

Das Seniorenprogramm hat vor ca. zwei bis drei Monaten begonnen und wird gut angenommen. Alle 14 Tage versammeln sich ca. 55 – 60 Senioren im „Haus am Lindenbaum“ zum Austausch, Kontakt und Information zu unterschiedlichen Themen.

Problematisch ist leider im „Haus am Lindenbaum“, dass die Räumlichkeiten nicht barrierefrei erreicht werden können. Leider gibt es derzeit keine Alternativen.

„Pro Mendig“ hat auch in Zukunft noch viel vor. Eine Vorstellung des Projekts ist in der nächsten Ausschusssitzung vorgesehen.

Daneben wird derzeit ein Modellprojekt der Seniorenfürsorge der Verbandsgemeinde Mendig mit einem Netzwerk entwickelt.

 

-       Ausschussmitglied Rieser berichtet, dass eine muslimische Familie das Freibad Mendig besuchte, die Ehefrau jedoch aufgrund ihrer Bekleidung nicht in den Schwimmerbereich durfte. Es ist erfreulich, dass muslimische Familien im Rahmen der Integration das Freizeitangebot annehmen. Herr Ammel erläutert, dass die Badeordnung (§ 7) im Schwimmbad jedoch vorgibt, dass man im Schwimmerbecken vor allem aus Sicherheitsgründen und daneben auch aus hygienischen Gründen nur mit üblicher Badebekleidung schwimmen darf. Dies entspricht auch den Vorschriften anderer Schwimmbäder. Die Nutzung des Nichtschwimmerbereichs ist in dieser Hinsicht jedoch unproblematisch.

Die Badeordnung soll demnächst in mehrere Sprachen übersetzt werden, damit die Betroffenen diese Vorgehensweise besser verstehen können.