Beschluss: zur Kenntnis genommen

1) Wingertsbergwand

Der Vorsitzende teilt mit, dass es vor 2 Wochen an der Wingertsbergwand zu einem größeren Ausbruch gekommen ist. Da der alte Zaun nicht mehr vorhanden ist, wurde aus Verkehrssicherungspflicht ein Bauzaun aufgestellt. Bei einem Ortstermin mit dem Stadtbürgermeister, Verbandsgemeindebürgermeister und Vertreter der Kreisverwaltung, des Ordnungsamtes und des Landesamtes für Geologie und Bergbau wurde festgestellt, dass es sich bei dem Ausbruch um natürliche Erosion handelt. Herr Retterath merkte in diesem Zusammenhang an, dass man zukünftig im Vorfeld Kontakt mit dem betreffenden Grundstückseigentümer aufnehmen sollte.

 

2) Sportplatz

Der Vorsitzende teilt mit, dass bei der jetzigen Witterung der Sportplatz nicht bespielbar ist und daher das letzte Heimspiel in Bell ausgetragen wurde. Es fand eine Sitzung des Sportausschusses des Kreises statt, bei dem daraufhin gewiesen wurde, dass erst nach 12 Jahren (d.h. 2021) ein neuer Zuschussantrag gestellt werden kann. Bis dahin muss der Platz spielbar gehalten werden. Dafür wurden entsprechende Pflegegeräte von der Stadt Mayen geliehen, ebenso wurde bereits neuer Quarzsand aufgebracht. 

 

3) Bebauungsplanänderung „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“

Herr Einig fragt an, wie der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“ ist. Herr Loeb teilt mit, dass die Verwaltung sich in der Zwischenzeit einen Überblick über die vorhandene Bebauung machen konnte. Da verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes im Plangebiet nicht eingehalten wurden, soll die Bebauungsplanänderung unter Hinzuziehung eines Fachplaners erfolgen. Ein Planungsbüro wurde zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Dieses liegt derzeit noch nicht vor.

 

4) Wasserentnahme Kellbach

Herr Einig teilt mit, dass in letzter Zeit mehrfach von Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Bachanlieger mittels Pumpen Wasser aus dem Kellbach entnehmen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme nur in kleinen Mengen und lediglich mit sog. Handschöpfgeräten (z.B. Gießkanne, kleiner Eimer etc.) gestattet ist. Dies ist jedoch nur dann gestattet, wenn das Gewässer noch mindestens 1/3 seines normalen Niveaus vorhanden ist. Jede darüber hinausgehende oder auch größere Entnahme (insbesondere Mittels Pumpen) ist nicht zulässig und bedürfen im Vorfeld der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

Die Verwaltung wird gebeten die Information an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Es wird angeregt, dass ein entsprechender Hinweis zur Sensibilisierung der Bevölkerung veröffentlicht wird.

 

5) Ausbau der Jahnstraße

Herr Retterath merkt zu dem geplanten Ausbau der Jahnstraße an, ob es nicht sinnvoll wäre die Maßnahme erst dann zu beginnen, wenn der Bauhof verlegt und der neue Grundstückseigentümer sein Vorhaben realisiert hat. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Ausbau der Jahnstraße aus verschiedenen Gründen ins kommende Jahr verschoben werden soll. Die Verwaltung hat bei der Planung des Ausbaus die Anschlüsse für Wasserleitung und Kanal berücksichtigt.

Der Ausbau der Thürer Straße wird aus den o.g Gründen daher vorgezogen.