Sitzung: 07.08.2018 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/075/2018
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Bauherr beabsichtigt sein Grundstück Gemarkung: Niedermendig, Flur:
10 Flurstück: 797/2 zur Straße hin, einzufrieden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereiches des rechtswirksamen
Bebauungsplanes „Im Urteilsstein II“. Dieser setzt unter Ziffer 1.5 fest, dass
Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis 1 Meter über der
Straßenoberkante zulässig sind.
Der Antragssteller gibt in seinem Abweichungsantrag an, dass sich derzeit
ein 1,80m hoher Maschendrahtzaun mit
einer umwachsenen und geschädigten Hecke als Sichtschutz entlang der
öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Um das Straßenbild zu verbessern, möchte
er gerne den Zaun und auch die Hecke erneuern und ebenfalls die Höhe von 1,80 m
beantragen.
Der Bebauungsplan beinhaltet neben dem Grundstück des Bauherrn nur noch
das Nachbargrundstück.
Daher muss der Bauausschuss der Stadt Mendig über das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Absatz 2 BauGB beraten und
entscheiden.