Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt die Vertreter der Stadt Mendig in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Vulkanpark in seiner kommenden Sitzung einen Beschluss zu fassen, der die Zustimmung über die Aufnahme der Ortsgemeinde Langenfeld in den Zweckverband und eine dazu erforderliche Anpassung der Verbandsordnung beinhaltet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde  Langefeld beabsichtigt nach Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Vulkanpark GmbH im Jahr 2017zur gemeinsamen und verbesserten Vermarktung und Vernetzung des Besucherbergwerkes Bendisberg nun die Aufnahme im Zweckverband Vulkanpark. Ein entsprechender Beschluss zur Aufnahme ist in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.04.2018 erfolgt.

 

Die kommunalaufsichtliche Zustimmung zur Deckung des Finanzbedarfs durch die Gemeinde Langenfeld wurde mit Schreiben vom 18.04.2018 erteilt. Entsprechende Haushaltsmittel – Aufwandsbetrag – zur Deckung der anteiligen jährlichen Umlage werden in den Haushalt der Ortsgemeinde Langenfeld als auch in Vorbereitung der späteren Aufnahme der Gemeinde in dem Haushaltsplan des Zweckverbandes für 2019 ff. eingestellt. Hierbei handelt es sich um den Umlageanteil der Gemeinde Langenfeld in Höhe von 67 Euro jährlich.

 

Die Aufnahme der Ortsgemeinde Langenfeld erfordert dabei insbesondere die Änderung der Verbandsordnung (VO) des Zweckverbandes Vulkanpark, genauer hier des § 3 der VO, wobei hierfür originär die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zuständig ist.

 

Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses sind 75 % der anwesenden Stimmen (§ 5 Abs.3 der VO) und die Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder notwendig. In Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Errichtungsbehörde ist nach § 6 Abs.2; Abs.3 und 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG); früher: Zweckverbandsgesetz im Innenverhältnis die vorherige Beteiligung des Gemeinderates, Stadtrates bzw. des Kreistages erforderlich. Die jeweiligen Vertreter in der Verbandsversammlung sind dann für einen späteren Beschluss in diesem Gremium an den vorherigen örtlichen Beschluss gebunden.

 

Hierzu ist es nun erforderlich, dass die einzelnen Mitglieder des Zweckverbands in ihren Gremien über die Neuaufnahme beraten und einen entsprechenden Beschluss über die Aufnahme und erforderliche Anpassung/ Änderung der Verbandsordnung fassen.

 

Auf der Grundlage der wie o.a. von den Gremien der Mitglieder des Zweckverbands zu fassenden Beschlüsse, wäre dann in der Verbandsversammlung des Zweckverbands im November 2018 ein entsprechender Beschluss zu fassen und eine wie folgt erforderliche Ergänzung/ Anpassung des § 3 der Verbandsordnung zu beschließen:

 

§ 3

Verbandsmitglieder

 

(1)

Mitglieder des Zweckverbandes sind folgende Gebietskörperschaften:

 

-          der Landkreis Mayen-Koblenz

-          die Stadt Andernach

-          die Stadt Mayen

-          die Stadt Mendig

-          die Ortsgemeinde Saffig

-          die Ortsgemeinde Plaidt

-          die Ortsgemeinde Nickenich

-          die Ortsgemeinde Kretz

-          die Ortsgemeinde Ochtendung

-          die Ortsgemeinde Kottenheim

-          die Ortsgemeinde Ettringen

-          die Ortsgemeinde St. Johann

-          die Ortsgemeinde Kruft

-          die Ortsgemeinde Boos

-          die Ortsgemeinde Bassenheim

 

….. –die Ortsgemeinde Langenfeld

 

 

Weiter Änderungen ergeben sich hierzu nicht.