Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die Vertreter der Stadt Mendig in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Vulkanpark in seiner kommenden Sitzung einen Beschluss zu fassen, der die Zustimmung über die Aufnahme der Ortsgemeinde Langenfeld in den Zweckverband und eine dazu erforderliche Anpassung der Verbandsordnung beinhaltet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die
Ortsgemeinde Langefeld beabsichtigt nach
Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Vulkanpark GmbH im Jahr 2017zur
gemeinsamen und verbesserten Vermarktung und Vernetzung des Besucherbergwerkes Bendisberg nun die
Aufnahme im Zweckverband Vulkanpark. Ein entsprechender Beschluss zur Aufnahme
ist in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.04.2018 erfolgt.
Die
kommunalaufsichtliche Zustimmung zur Deckung des Finanzbedarfs durch die
Gemeinde Langenfeld wurde mit Schreiben vom 18.04.2018 erteilt. Entsprechende
Haushaltsmittel – Aufwandsbetrag – zur Deckung der anteiligen jährlichen Umlage
werden in den Haushalt der Ortsgemeinde Langenfeld als auch in Vorbereitung der
späteren Aufnahme der Gemeinde in dem Haushaltsplan des Zweckverbandes für 2019
ff. eingestellt. Hierbei handelt es sich um den Umlageanteil der Gemeinde
Langenfeld in Höhe von 67 Euro jährlich.
Die
Aufnahme der Ortsgemeinde Langenfeld erfordert dabei insbesondere die Änderung
der Verbandsordnung (VO) des Zweckverbandes Vulkanpark, genauer hier des § 3
der VO, wobei hierfür originär die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
zuständig ist.
Zur
Wirksamkeit dieses Beschlusses sind 75 % der anwesenden Stimmen (§ 5 Abs.3 der
VO) und die Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder notwendig. In
Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als
Errichtungsbehörde ist nach § 6 Abs.2; Abs.3 und 4 des Landesgesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KomZG); früher: Zweckverbandsgesetz im
Innenverhältnis die vorherige
Beteiligung des Gemeinderates, Stadtrates bzw. des Kreistages
erforderlich. Die jeweiligen Vertreter in der Verbandsversammlung sind dann für
einen späteren Beschluss in diesem Gremium an den vorherigen örtlichen
Beschluss gebunden.
Hierzu
ist es nun erforderlich, dass die einzelnen Mitglieder des Zweckverbands in
ihren Gremien über die Neuaufnahme beraten und einen entsprechenden Beschluss
über die Aufnahme und erforderliche Anpassung/ Änderung der Verbandsordnung
fassen.
Auf
der Grundlage der wie o.a. von den Gremien der Mitglieder des Zweckverbands zu
fassenden Beschlüsse, wäre dann in der Verbandsversammlung des Zweckverbands im
November 2018 ein entsprechender Beschluss zu fassen und eine wie folgt
erforderliche Ergänzung/ Anpassung des § 3 der Verbandsordnung zu beschließen:
§ 3
Verbandsmitglieder
(1)
Mitglieder des
Zweckverbandes sind folgende Gebietskörperschaften:
-
der Landkreis
Mayen-Koblenz
-
die Stadt
Andernach
-
die Stadt Mayen
-
die Stadt Mendig
-
die Ortsgemeinde
Saffig
-
die Ortsgemeinde
Plaidt
-
die Ortsgemeinde
Nickenich
-
die Ortsgemeinde
Kretz
-
die Ortsgemeinde
Ochtendung
-
die Ortsgemeinde
Kottenheim
-
die Ortsgemeinde
Ettringen
-
die Ortsgemeinde
St. Johann
-
die Ortsgemeinde
Kruft
-
die Ortsgemeinde
Boos
-
die Ortsgemeinde
Bassenheim
….. –die Ortsgemeinde Langenfeld
Weiter Änderungen ergeben sich hierzu nicht.