Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur
Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem
in der Haushaltssatzung 2018 festgesetzten Betrag i.H.v. 359.390 EUR.
Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der Tilgungssatz 3 % zuzüglich
ersparter Zinsen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote
bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Ortsbürgermeister
zur Entscheidung vorzulegen.
Der Ortsbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung ermächtigt,
das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigeren
Zinskonditionen bietet.
Der Gemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde
Thür wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO i. V. m.
§ 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben
vom 26.02.2018 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im
Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 359.390 EUR erteilt. In der Genehmigung wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr. 4.1.3 der
VV zu § 103 vorliegen müssen.
Es wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem
Ortsbürgermeister zu ermächtigen einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres 2018
in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste
Kreditangebot abgegeben hat.
Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:
-
Volksbank
RheinAhrEifel eG in Kooperation mit der WL-Bank, Bad-Neuenahr-Ahrweiler
-
Kreissparkasse
Mayen, Mayen
-
Landesbank
Baden-Württemberg, Mainz
-
Hypo
Vereinsbank AG, Frankfurt am Main
-
Deutsche
Genossenschafts- und Hypothekenbank, Hamburg
-
Bayerische
Landesbank, München
Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von
10
Jahren
15
Jahren
20
Jahren
sowie
bis Endfälligkeit
abzugeben.
Um eine schnellstmögliche Rückzahlung der Darlehenssumme zu erreichen,
wird eine Tilgung von 3 % des Darlehensbetrages, wie bei dem zuletzt im
Dezember 2016 aufgenommenen Darlehen beschlossen, vorgeschlagen.