Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Frau Christina Rausch hat ihren Wohnsitz zum 01.03.2018 nach Nickenich verlegt. Durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes verliert sie ihre Wählbarkeit für den Gemeinderat Rieden gemäß § 4 i.V.m. § 1 KWG (Sesshaftigkeit im Wahlgebiet) und scheidet somit aus dem Gemeinderat Rieden aus. Frau Rausch war Mitglied der CDU Fraktion im Gemeinderat Rieden. Nach dem Wahlvorschlag der CDU soll Herr Tobias Hackenbruch, wohnhaft in der Oberstraße 65 in 56745 Rieden in den Gemeinderat nachrücken, nachdem Herr Hubertus Müller, wohnhaft Brohltalstraße 23 in 56745 Rieden sein Mandat nicht angenommen hat. Herr Hackenbruch hat mit Schreiben vom 01.03.2018 sein Mandat im Gemeinderat Rieden angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Rieden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet. Deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat Rieden aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Gemeinde Rieden.