Sachverhalt:
Frau Christina Rausch hat ihren Wohnsitz zum 01.03.2018 nach Nickenich
verlegt. Durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes verliert sie ihre Wählbarkeit
für den Gemeinderat Rieden gemäß § 4 i.V.m. § 1 KWG (Sesshaftigkeit im
Wahlgebiet) und scheidet somit aus dem Gemeinderat Rieden aus. Frau Rausch war
Mitglied der CDU Fraktion im Gemeinderat Rieden. Nach dem Wahlvorschlag der CDU
soll Herr Tobias Hackenbruch, wohnhaft in der Oberstraße 65 in 56745
Rieden in den Gemeinderat nachrücken, nachdem Herr Hubertus Müller, wohnhaft
Brohltalstraße 23 in 56745 Rieden sein Mandat nicht angenommen hat. Herr
Hackenbruch hat mit Schreiben vom 01.03.2018 sein Mandat im Gemeinderat Rieden
angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied
vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Rieden durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich
für die Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet. Deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Gemeinderat Rieden aus Gründen des Gemeinwohls oder
zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Gemeinde Rieden.