Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur
Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen
und Investitions-förderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem
in der Haushaltssatzung 2018 festgesetzten und aus der Kreditermächtigung 2017
zu übertragenden Betrag.
Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der Tilgungssatz 4 % zuzüglich
ersparter Zinsen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote
bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Ortsbürgermeister
zur Entscheidung vorzulegen.
Der Ortsbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung ermächtigt,
das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigeren
Zinskonditionen bietet.
Der Gemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde
Bell wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Da noch
Abschlussbuchungen vorzunehmen sind, kann der eventuell zur Verfügung stehende
Betrag aus der Kreditermächtigung 2017 noch nicht beziffert werden.
Die vorbehaltliche aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr.
2 GemO i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde
mit Schreiben vom 09.03.2018 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite
im Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 507.980 EUR erteilt. In der Genehmigung wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr. 4.1.3 der
VV zu § 103 GemO vorliegen müssen.
Es wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem
Ortsbürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres
2018 in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste
Kreditangebot abgegeben hat.
Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:
- Volksbank RheinAhrEifel eG in Kooperation mit
der WL-Bank, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Kreissparkasse Mayen, Mayen
- Landesbank Baden-Württemberg, Mainz
- Hypo Vereinsbank AG, Frankfurt am Main
- Deutsche Genossenschafts- und Hypothekenbank,
Hamburg
- Bayerische Landesbank, München
Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von
10 Jahren
15 Jahren
20 Jahren
sowie bis Endfälligkeit
abzugeben.
Um eine schnellstmögliche Rückzahlung der Darlehenssumme zu erreichen,
wird eine Tilgung von 4 % des Darlehensbetrages, wie bei dem zuletzt im
Dezember 2016 aufgenommenen Darlehen beschlossen, vorgeschlagen.